Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen
Sie haben bereits eine Bohrung angezeigt und sind unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie die zuständige Behörde informieren.
Beschreibung
Wenn Sie bereits eine Bohrung gemeldet haben und dabei unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.
Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.
Zuständigkeit
Untere Wasserbehörde
Ansprechpartner
Für Wetterzeube wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 16.12.2022
Stichwörter
Bauvorhaben, Grundwasser, Grundwasserwärmepumpen, Erdarbeiten, Baugrunduntersuchung, Kartierung, Kellerbau, Altlastenerkundung, Hohlraumerkundung, Baugrundsondierung, Grundwassermessstelle, Bohrung, Ingenieurgeologische Untersuchung, Altbergbauerkundung, Bodeneingriff, Geophysikalische Untersuchung, Erdaufschluss, Pfahlgründung, Bohranzeige, Brunnen, Rohstoffe