Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen
Sie haben bereits eine Bohrung angezeigt und sind unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie die zuständige Behörde informieren.
Beschreibung
Wenn Sie bereits eine Bohrung gemeldet haben und dabei unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.
Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.
Zuständigkeit
Untere Wasserbehörde
Ansprechpartner
Fachdienst Wasserwirtschaft und Wasserrecht
Adresse
Hausanschrift
Bitterfeld, Bahnhof
Bus: Bitterfeld, Bahnhof
Bitterfeld, Bahnhof
Regionalbahn: Bitterfeld, Bahnhof
Bitterfeld, Bahnhof
S-Bahn: Bitterfeld, Bahnhof
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03493 341-720
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 16.12.2022
Stichwörter
Bauvorhaben, Grundwasser, Grundwasserwärmepumpen, Erdarbeiten, Baugrunduntersuchung, Kartierung, Kellerbau, Altlastenerkundung, Hohlraumerkundung, Baugrundsondierung, Grundwassermessstelle, Bohrung, Ingenieurgeologische Untersuchung, Altbergbauerkundung, Bodeneingriff, Geophysikalische Untersuchung, Erdaufschluss, Pfahlgründung, Bohranzeige, Brunnen, Rohstoffe