Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung

    Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen

    Sie haben bereits eine Bohrung angezeigt und sind unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie die zuständige Behörde informieren.

    Beschreibung

    Wenn Sie bereits eine Bohrung gemeldet haben und dabei unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.

    Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.

    Zuständigkeit

    Untere Wasserbehörde

    Ansprechpartner

    Für Köthen (Anhalt) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    §49 Abs 2 WHG

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    Grundwasserwärmepumpen, Erdaufschluss, Baugrundsondierung, Bohrung, Kartierung, Geophysikalische Untersuchung, Grundwasser, Grundwassermessstelle, Brunnen, Pfahlgründung, Altlastenerkundung, Altbergbauerkundung, Hohlraumerkundung, Rohstoffe, Kellerbau, Ingenieurgeologische Untersuchung, Baugrunduntersuchung, Bohranzeige, Bauvorhaben, Bodeneingriff, Erdarbeiten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English