Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen
Sie haben bereits eine Bohrung angezeigt und sind unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie die zuständige Behörde informieren.
Beschreibung
Wenn Sie bereits eine Bohrung gemeldet haben und dabei unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.
Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.
Zuständigkeit
Untere Wasserbehörde
Ansprechpartner
Team Untere Wasser-/Bodenschutzbehörde
Beschreibung
Gehört zum: Fachbereich Umwelt in der Abteilung Umweltrechtlicher Vollzug im Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt mit folgenden Aufgaben:
- Schutz und Kontrolle der Gewässerschonstreifen,
- Versickerung von Niederschlagswasser,
- Anzeigepflicht der Lagerung von Öl und Benzin,
- Informierung über Altlastenverdachtsflächen oder schädlichen Bodenveränderungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 345 2214667
Telefon Festnetz: +49 345 2214678
Kontaktperson
Hr. Steffen Johannemann (Teamleiter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 345 2214678
Fax: +49 345 2214667
E-Mail: steffen.johannemann@halle.de
Frau Andrea Knepper (Sachbearbeiterin)
Rechtsgrundlage(n)
§49 Abs 2 WHG
Rechtsbehelf
Widerspruch
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 16.12.2022
Stichwörter
Pfahlgründung, Rohstoffe, Erdaufschluss, Grundwassermessstelle, Bohrung, Geophysikalische Untersuchung, Bohranzeige, Altbergbauerkundung, Kartierung, Baugrunduntersuchung, Kellerbau, Erdarbeiten, Ingenieurgeologische Untersuchung, Bauvorhaben, Grundwasser, Brunnen, Bodeneingriff, Hohlraumerkundung, Altlastenerkundung, Grundwasserwärmepumpen, Baugrundsondierung