Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme von Arbeiten mit unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen auf das Grundwasser

    Erdaufschluss - Arbeiten mit unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen auf das Grundwasser anzeigen

    Sie wollen Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten durchführen, die die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können? Dann müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie sogenannte Erdaufschlüsse durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.

    Die Anzeige ist für folgende Vorhaben erforderlich:

    • Altbergbauerkundung oder Hohlraumerkundung
    • Altlastenerkundung (außer Grundwassermessstellen)
    • Brunnen
    • Geochemische Untersuchung
    • Geophysikalische Untersuchung
    • Geothermische Aufschlusszwecke (Sonstige)
    • Grundwassermessstelle (außer Brunnen)
    • Ingenieurgeologische Untersuchung oder Baugrunduntersuchung
    • Kartierung (außer Basisbohrung)
    • Rohstofferkundungsbohrung
    • Sonstige Aufschlusszwecke
    • Geothermische Nutzung mit Grundwasserwärmepumpen

    Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Untere Wasserbehörde

    Ansprechpartner

    Für Wettin-Löbejün wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie Ihren geplanten Erdaufschluss angezeigt haben, können Sie mit den Bohrungen beginnen.

    Fristen

    Die Anzeige muss erfolgen, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 16.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 08.02.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 19.08.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Stichwörter

    Brunnen, Bohrung, Erdarbeiten, Rohstoffe, Baugrundsondierung, Kartierung, Pfahlgründung, Erdaufschluss, Baugrunduntersuchung, Kellerbau, Altbergbauerkundung, Grundwassermessstelle, Bauvorhaben, Geophysikalische Untersuchung, Altlastenerkundung, Grundwasser, Hohlraumerkundung, Ingenieurgeologische Untersuchung, Bohranzeige, Bodeneingriff

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)