Wohngelderhöhung beantragen
Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.
Beschreibung
Wenn Sie Wohngeld beziehen, können Sie einen Antrag auf höheres Wohngeld stellen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wohngeldbehörde
Ansprechpartner
SG Soziale Hilfen / Leistungen
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Merseburg, Altes Rathaus
Linie:- Bus: Merseburg, Altes Rathaus
- Haltestelle: Halle (Saale), Am Leipziger Turm
Linie:- Straßenbahn: Halle (Saale), Am Leipziger Turm
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Merseburg, Altes Rathaus
Linie:- Bus: Merseburg, Altes Rathaus
- Haltestelle: Halle (Saale), Am Leipziger Turm
Linie:- Straßenbahn: Halle (Saale), Am Leipziger Turm
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di: 09:00 - 12:00 / 13:30 - 18:00 Uhr Do: 09:00 - 12:00 / 13:30 - 15:30 Uhr Persönliche Beratungen sind ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich. Terminvereinbarungen sind jeweils dienstags in der Zeit 9:00-12:00 und 13:30-18:00 Uhr und donnerstags von 9:00-12:00 und 13:30-15:30 Uhr unter 03461 40 -1351 oder -1315 telefonisch möglich.
Kontakt
Weitere Informationen
Das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.
Stichwörter
Sozialhilfe, Wohngeld, Bildung und Teilhabe, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Behindertenfahrdienst, Fahrdienst, Eingliederungshilfe
erforderliche Unterlagen
Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
Einkommensnachweise (zum Beispiel Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid),
Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
Nachweis über die Änderung.
Formulare
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:
die Verringerung des Einkommens um mehr als 10 %,
die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen.
Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert oder verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen.
Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Damit Sie nicht zu Unrecht Wohngeld erhalten, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt am 30.01.2023
Stichwörter
Eigentumswohnung, Wohngeldveränderung, Eigentüme, Wohngeldbescheid, Mietwohnung, Miete, Wohngeldhöhe, Mietzuschuss, Wiederholungsantrag, Wohngelderhöhung, Wohngeldbetrag, Einfamilienhaus, Lastenzuschuss, Wohngeldzahlung, Mieterhöhung, Eigenheim, Wohngeldantrag