Wohngeld Änderung Erhöhungsantrag

    Wohngelderhöhung beantragen

    Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Wohngeld beziehen, können Sie einen Antrag auf höheres Wohngeld stellen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wohngeldbehörde

    Ansprechpartner

    Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Soziales und Integration

    Aktuelles

    Amtsleiterin Frau Christiane Biermann

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22

    06526 Sangerhausen

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz Kreisverwaltung (an der Mammuthalle)
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Besucherparkplatz Kreisverwaltung (an der Mammuthalle)
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz auf dem Hof des Verwaltungsgebäudes
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein

    Sangerhausen, Bahnhof

    Bus: Sangerhausen, Bahnhof


    Sangerhausen, Bahnhof

    Regionalbahn: Sangerhausen, Bahnhof


    Sangerhausen, Hüttenstr.

    Bus: Sangerhausen, Hüttenstr.


    Sangerhausen, Kreisverwaltung

    Bus: Sangerhausen, Kreisverwaltung

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag – Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3464 535-3300

    Fax: +49 3464 535-3390

    Version

    Technisch erstellt am 08.11.2010 (von: Madeleine Hörold)

    Technisch geändert am 21.03.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

    • Einkommensnachweise (zum Beispiel Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid),

    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

    • Nachweis über die Änderung.

    Formulare

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 10 %,

    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,

    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10 %.

    Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.

    Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen.

    Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert oder verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen.

    Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Damit Sie nicht zu Unrecht Wohngeld erhalten, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt am 30.01.2023

    Version

    Technisch erstellt am 01.02.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 26.02.2024 (von: system)

    Stichwörter

    Mietzuschuss, Eigentumswohnung, Wohngeldbescheid, Mieterhöhung, Wohngeldveränderung, Wohngeldhöhe, Wohngeldantrag, Eigenheim, Miete, Wohngelderhöhung, Einfamilienhaus, Wiederholungsantrag, Lastenzuschuss, Wohngeldbetrag, Eigentüme, Mietwohnung, Wohngeldzahlung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)