Wohngelderhöhung beantragen
Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.
Beschreibung
Wenn Sie Wohngeld beziehen, können Sie einen Antrag auf höheres Wohngeld stellen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wohngeldbehörde
Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Wohngelderhöhung beantragen
Die Einwohner des Landkreises Harz richten Ihren Wohngeldantrag an die Wohngeldbehörde des Landkreises Harz, Friedrich-Ebert-Str. 42, 38820 Halberstadt (Besucheradresse: Schwanebecker Str. 14 in Halberstadt, 2. OG).
Ausnahme: Sie wohnen in Halberstadt, Quedlinburg, Wernigerode oder den Ortsteilen dieser Städte?
Bitte wenden Sie sich bitte an die Wohngeldbehörden der jeweiligen Stadt.
Die Einwohner des Landkreises Harz richten Ihren Wohngeldantrag an die Wohngeldbehörde des Landkreises Harz, Friedrich-Ebert-Str. 42, 38820 Halberstadt (Besucheradresse: Schwanebecker Str. 14 in Halberstadt, 2. OG).
Ausnahme: Sie wohnen in Halberstadt, Quedlinburg, Wernigerode oder den Ortsteilen dieser Städte?
Bitte wenden Sie sich bitte an die Wohngeldbehörden der jeweiligen Stadt.
Ansprechpartner
Landkreis Harz - Sachgebiet Wohngeld/Wohnungsbauförderung
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Freitag: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 03941 5970-1111
Formulare
Datenschutzerklaerung Wohngeld Online LK Harz
erforderliche Unterlagen
Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
• Einkommensnachweise (zum Beispiel Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid),
• Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
• Nachweis über die Änderung.
Formulare
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:
• die Verringerung des Einkommens um mehr als 10 %,
• die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
• die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen.
Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert oder verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen.
Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Damit Sie nicht zu Unrecht Wohngeld erhalten, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt am 30.01.2023
Stichwörter
Mietzuschuss, Eigentumswohnung, Wohngeldbescheid, Mieterhöhung, Wohngeldveränderung, Wohngeldhöhe, Wohngeldantrag, Eigenheim, Miete, Wohngelderhöhung, Einfamilienhaus, Wiederholungsantrag, Lastenzuschuss, Wohngeldbetrag, Eigentüme, Mietwohnung, Wohngeldzahlung