Wohngeld Änderung Erhöhungsantrag

    Wohngelderhöhung beantragen

    Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Wohngeld beziehen, können Sie einen Antrag auf höheres Wohngeld stellen.

    Zuständigkeit

    Wohngeldbehörde

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Soziales und Wohngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Altmarkt 16

    06712 Zeitz

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag geschlossen Sonnabend geschlossen Sonntag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3441 83-452

    Fax: +49 3441 83-462

    Telefon Festnetz: +49 3441 83-450(Sozialer Dienst)

    E-Mail: wohngeld@stadt-zeitz.de

    E-Mail: soziales@stadt-zeitz.de

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

    Einkommensnachweise (zum Beispiel Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid),

    Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

    Nachweis über die Änderung.

    Formulare

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

    die Verringerung des Einkommens um mehr als 10 %,

    die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,

    die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10 %.

    Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.

    Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen.

    Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert oder verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen.

    Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Damit Sie nicht zu Unrecht Wohngeld erhalten, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt am 30.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Wohngeldantrag, Eigenheim, Wiederholungsantrag, Wohngeldzahlung, Wohngeldhöhe, Wohngeldveränderung, Mietwohnung, Miete, Mieterhöhung, Mietzuschuss, Wohngeldbetrag, Eigentüme, Wohngeldbescheid, Wohngelderhöhung, Einfamilienhaus, Lastenzuschuss, Eigentumswohnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English