Wohngelderhöhung beantragen
Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.
Beschreibung
Wenn Sie Wohngeld beziehen, können Sie einen Antrag auf höheres Wohngeld stellen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wohngeldbehörde
Ansprechpartner
Stadt Köthen (Anhalt) - Wohngeld
Beschreibung
- Ausgabe, Annahme und Bearbeitung von Wohngeldanträgen für Mietzuschuss, Lastenzuschuss und Heimbewohner
- Beratung in Wohngeldangelegenheiten
- Erstellen von Kalkulationen zur Wahlmöglichkeit zwischen Wohngeld und Arbeitslosengeld II
Wer Wohngeld in Form eines Mietzuschusses (Mieter und Heimbewohner) erstmalig oder neu beantragen möchte, hat jetzt die Möglichkeit dies schnell, einfach und unkompliziert von zu Hause zu erledigen. Nutzen Sie dafür den Online-Antrag auf dem „gemeinsam online“-Portal. Hierfür ist eine Anmeldung erforderlich, die über verschiedene Verfahren möglich ist. Ihre Antragsdaten sowie Dokumente werden direkt an die Wohngeldbehörde weitergeleitet. Der Service wird schrittweise für weitere Antragsarten ausgebaut.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: a.koegler@koethen-stadt.de
E-Mail: c.emmer@koethen-stadt.de
E-Mail: d.vogel@koethen-stadt.de
E-Mail: m.krzyslak@koethen-stadt.de
Telefon Festnetz: 03496 425-127
Telefon Festnetz: 03496 425-137
Telefon Festnetz: 03496 425-139
Telefon Festnetz: 03496 425-313
Fax: 03496 425-6127
Fax: 03496 425-6137
Fax: 03496 425-6139
Fax: 03496 425-6313
erforderliche Unterlagen
Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
• Einkommensnachweise (zum Beispiel Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid),
• Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
• Nachweis über die Änderung.
Formulare
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:
• die Verringerung des Einkommens um mehr als 10 %,
• die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
• die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen.
Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert oder verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen.
Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Damit Sie nicht zu Unrecht Wohngeld erhalten, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt am 30.01.2023
Stichwörter
Wohngeldbetrag, Eigentüme, Mieterhöhung, Wiederholungsantrag, Lastenzuschuss, Eigenheim, Wohngelderhöhung, Wohngeldveränderung, Miete, Einfamilienhaus, Wohngeldantrag, Wohngeldbescheid, Wohngeldzahlung, Mietzuschuss, Eigentumswohnung, Mietwohnung, Wohngeldhöhe