Wohngeld Änderung Erhöhungsantrag

    Wohngelderhöhung beantragen

    Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Wohngeld beziehen, können Sie einen Antrag auf höheres Wohngeld stellen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wohngeldbehörde

    Ansprechpartner

    Stadt Köthen (Anhalt) - Wohngeld

    Beschreibung

    • Ausgabe, Annahme und Bearbeitung von Wohngeldanträgen für Mietzuschuss, Lastenzuschuss und Heimbewohner
    • Beratung in Wohngeldangelegenheiten
    • Erstellen von Kalkulationen zur Wahlmöglichkeit zwischen Wohngeld und Arbeitslosengeld II

    Wer Wohngeld in Form eines Mietzuschusses (Mieter und Heimbewohner) erstmalig oder neu beantragen möchte, hat jetzt die Möglichkeit dies schnell, einfach und unkompliziert von zu Hause zu erledigen. Nutzen Sie dafür den Online-Antrag auf dem „gemeinsam online“-Portal. Hierfür ist eine Anmeldung erforderlich, die über verschiedene Verfahren möglich ist. Ihre Antragsdaten sowie Dokumente werden direkt an die Wohngeldbehörde weitergeleitet. Der Service wird schrittweise für weitere Antragsarten ausgebaut.

    Adresse

    Hausanschrift

    Wallstraße 1-5

    06366 Köthen (Anhalt)

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: a.koegler@koethen-stadt.de

    E-Mail: c.emmer@koethen-stadt.de

    E-Mail: d.vogel@koethen-stadt.de

    E-Mail: m.krzyslak@koethen-stadt.de

    Telefon Festnetz: 03496 425-127

    Telefon Festnetz: 03496 425-137

    Telefon Festnetz: 03496 425-139

    Telefon Festnetz: 03496 425-313

    Fax: 03496 425-6127

    Fax: 03496 425-6137

    Fax: 03496 425-6139

    Fax: 03496 425-6313

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 25.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    erforderliche Unterlagen

    Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

    • Einkommensnachweise (zum Beispiel Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid),

    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

    • Nachweis über die Änderung.

    Formulare

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 10 %,

    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,

    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10 %.

    Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.

    Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen.

    Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert oder verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen.

    Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Damit Sie nicht zu Unrecht Wohngeld erhalten, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt am 30.01.2023

    Version

    Technisch erstellt am 01.02.2023

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Wohngeldbetrag, Eigentüme, Mieterhöhung, Wiederholungsantrag, Lastenzuschuss, Eigenheim, Wohngelderhöhung, Wohngeldveränderung, Miete, Einfamilienhaus, Wohngeldantrag, Wohngeldbescheid, Wohngeldzahlung, Mietzuschuss, Eigentumswohnung, Mietwohnung, Wohngeldhöhe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020