Wohngeld Feststellung der Weiterleistung

    Weiterbewilligungsantrag für Wohngeld stellen

    Damit keine Unterbrechung der Wohngeldzahlung eintritt, sollten Sie 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen.

    Beschreibung

    Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Damit Sie auch nach 12 Monaten ohne Unterbrechung Wohngeld erhalten, sollten Sie rechtzeitig einen neuen Antrag stellen. Dabei prüft die Wohngeldbehörde die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut.

    Zuständigkeit

    Wohngeldbehörde

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Soziales und Wohngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Altmarkt 16

    06712 Zeitz

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag geschlossen Sonnabend geschlossen Sonntag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3441 83-452

    Fax: +49 3441 83-462

    Telefon Festnetz: +49 3441 83-450(Sozialer Dienst)

    E-Mail: wohngeld@stadt-zeitz.de

    E-Mail: soziales@stadt-zeitz.de

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsbescheinigung mit Meldebestätigung
    • Mietvertrag oder die Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie der Eigentümer sind
    • aktuelle Mietquittung (Kontoauszug oder Zahlungsbeleg)
    • letzte Mietänderung
    • Kaltwasserabrechnung
    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
    • Bescheide über Sozialleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld)

    Formulare

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie haben genügend Einkommen, um Ihren Lebensunterhalt zu bezahlen, aber nicht die Wohnkosten
    • Sie gehen arbeiten, aber verdienen nicht genug
    • Ihnen fehlt als Rentner oder Rentnerin oder Bewohner oder Bewohnerin von Alten-Pflegeheimen das Geld
    • Sie haben als Studierende keinen Anspruch auf BAfÖG oder erhalten dieses als Volldarlehen
    • Sie beziehen Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie selbst als wohngeldberechtigte Person müssen den Antrag stellen.

    Nach Prüfung Ihres Einkommens und Ihrer Kosten wird Ihnen bei berechtigtem Anspruch das Wohngeld bewilligt.

    Die Bewilligung und die Höhe der Zahlung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

    Fristen

    Damit Ihr Antrag rechtzeitig bearbeitet werden kann, sollten Sie den Antrag 2 Monate vor Ende des Bewilligungszeitraumes stellen.

    Beispiel: Ihr Wohngeld läuft zum 31.3. aus. Dann stellen Sie den Antrag ungefähr am 1.2.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen.

    Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Damit Sie nicht zu Unrecht Wohngeld erhalten, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt am 30.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Wohngeldbescheid, Wohngelderhöhung, Mieterhöhung, Eigentumswohnung, Miete, Wohngeldhöhe, Wohngeldantrag, Mietzuschuss, Eigentüme, Wohngeldbetrag, Wohngeldveränderung, Eigenheim, Mietwohnung, Wohngeldzahlung, Wiederholungsantrag, Lastenzuschuss, Einfamilienhaus

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de