Wohngeld Feststellung der Weiterleistung

    Weiterbewilligungsantrag für Wohngeld stellen

    Damit keine Unterbrechung der Wohngeldzahlung eintritt, sollten Sie 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen.

    Beschreibung

    Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Damit Sie auch nach 12 Monaten ohne Unterbrechung Wohngeld erhalten, sollten Sie rechtzeitig einen neuen Antrag stellen. Dabei prüft die Wohngeldbehörde die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Zuständigkeit

    Wohngeldbehörde

    Ansprechpartner

    Für Sachsen-Anhalt wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsbescheinigung mit Meldebestätigung
    • Mietvertrag oder die Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie der Eigentümer sind
    • aktuelle Mietquittung (Kontoauszug oder Zahlungsbeleg)
    • letzte Mietänderung
    • Kaltwasserabrechnung
    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
    • Bescheide über Sozialleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld)

    Formulare

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie haben genügend Einkommen, um Ihren Lebensunterhalt zu bezahlen, aber nicht die Wohnkosten
    • Sie gehen arbeiten, aber verdienen nicht genug
    • Ihnen fehlt als Rentner oder Rentnerin oder Bewohner oder Bewohnerin von Alten-Pflegeheimen das Geld
    • Sie haben als Studierende keinen Anspruch auf BAfÖG oder erhalten dieses als Volldarlehen
    • Sie beziehen Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie selbst als wohngeldberechtigte Person müssen den Antrag stellen.

    Nach Prüfung Ihres Einkommens und Ihrer Kosten wird Ihnen bei berechtigtem Anspruch das Wohngeld bewilligt.

    Die Bewilligung und die Höhe der Zahlung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

    Fristen

    Damit Ihr Antrag rechtzeitig bearbeitet werden kann, sollten Sie den Antrag 2 Monate vor Ende des Bewilligungszeitraumes stellen.

    Beispiel: Ihr Wohngeld läuft zum 31.3. aus. Dann stellen Sie den Antrag ungefähr am 1.2.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen.

    Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Damit Sie nicht zu Unrecht Wohngeld erhalten, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt am 30.01.2023

    Version

    Technisch erstellt am 01.02.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 26.02.2024 (von: system)

    Stichwörter

    Wiederholungsantrag, Wohngeldhöhe, Lastenzuschuss, Wohngeldbetrag, Wohngeldveränderung, Mietwohnung, Wohngeldbescheid, Wohngelderhöhung, Eigenheim, Eigentüme, Mietzuschuss, Einfamilienhaus, Wohngeldzahlung, Eigentumswohnung, Miete, Wohngeldantrag, Mieterhöhung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)