Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme

    Erdaufschluss anzeigen

    Sie wollen Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten durchführen? Dann müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde melden.

    Beschreibung

    Wenn Sie sogenannte Erdaufschlüsse durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden. Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.

    Das kann beispielsweise passieren, wenn Bodenschichten durchstoßen werden, die das darunter liegende Grundwasser vor Verunreinigungen schützen.

    Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Wasserbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Wasserwirtschaft

    Beschreibung

    Aufgaben des Sachgebietes Wasserwirtschaft

    • Wasser
      • Wasserbuch
      • Oberflächenwasserentnahmen
      • Grundwasserentnahme und Bohrungen
      • Errichtung von Erdwärmeanlagen
      • Trinkwasserschutzgebiete
    • Abwasser
      • Kommunalabwasser
      • Industrieabwasser
      • Niederschlagswasser
    • Wassergefährdende Stoffe
      • Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
      • Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen
      • Landwirtschaftliche Anlagen, Cross Compliance
    • Wasserbau
      • Bauliche Anlagen in und an oberirdischen Gewässern und in dessen Randstreifen
      • Gewässerausbau
      • Gewässerunterhaltung
      • Überschwemmungsgebiete
    • Kommunale Zweckverbände
      • Trink- und Abwasserverbände
      • Unterhaltungsverbände

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 53

    39331 Haldensleben

    Hausanschrift

    Triftstraße 9-10

    39387 Oschersleben (Bode)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3904 7240-4339

    Fax: +49 3904 7240-54150

    E-Mail: natur-umwelt@landkreis-boerde.de

    Kontaktperson

    • Frau Ivonne Rahn (Sachgebietsleiterin)

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Börde

    Empfänger: Landkreis Börde

    IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

    BIC: NOLADE21HDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bitte informieren Sie sich bei der unteren Wasserbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Viele Landkreise und kreisfreien Städte bieten Ihnen hierfür einen entsprechenden Vordruck.

    Voraussetzungen

    Sie beabsichtigen einen Erdaufschluss/ eine Bohrung in das Erdreich vorzunehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie einen Erdaufschluss oder eine Bohrung in das Erdreich durchführen wollen, müssen Sie dies vorher anzeigen.

    Reichen Sie hierzu die Anzeige bei der zuständigen Stelle ein. Viele Landkreise und kreisfreien Städte bieten Ihnen hierfür einen entsprechenden Vordruck.

    Die zuständige Stelle prüft, ob durch den Erdaufschluss oder die Bohrung gefährliche Stoffe in das Grundwasser gelangen können. Zudem prüft sie, für welchen Zweck Sie den Erdaufschluss/ die Bohrung beabsichtigen.

    Gegebenenfalls erhalten Sie nach der Prüfung eine Anzeigebestätigung. Falls es sich um eine Benutzung eines Gewässers handelt, werden Sie darüber informiert, dass die Benutzung einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf.

    Fristen

    Die Anzeige muss erfolgen, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.

    1 Monat vor Beginn der Arbeiten

    Kosten

    EUR 30,00 bis 156,00 je Bohrung/Erdaufschluss.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erdaufschlüsse stellen immer auch geologische Untersuchungen nach dem Geologiedatengesetz dar. Diese müssen Sie daher spätestens 2 Wochen vor Beginn dem Staatlichen Geologischen Dienst (LAGB Sachsen-Anhalt) anzeigen.

    Erfolgen die Erdaufschlüsse in Form von Bohrungen, die tiefer als 100 Meter in den Boden eindringen, müssen Sie den Beginn und die Einstellung der Bohrarbeiten mindestens 2 Wochen vorher auch bei der Bergbehörde (LAGB Sachsen-Anhalt) anzeigen.

    Die Anzeige kann online über das "Anzeige- und Informationssystem für Bohrungen und Geothermie" erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt am 13.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Brunnen, Grundwasser, Baugrunduntersuchung, Altlastenerkundung, Kartierung, Ingenieurgeologische Untersuchung, Bohrung, Baugrundsondierung, Bohranzeige, Kellerbau, Erdarbeiten, Hohlraumerkundung, Bodeneingriff, Altbergbauerkundung, Bauvorhaben, Pfahlgründung, Geophysikalische Untersuchung, Grundwassermessstelle, Erdaufschluss, Rohstoffe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English