Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung Anerkennung einer gleichwertigen Qualifikation

    Gleichwertigkeit einer Qualifikation nach der Gefahrstoffverordnung beantragen

    Wenn Sie Ihre bereits erworbene Qualifikation im Bereich Gefahrstoffe als gleichwertig zur Sachkunde anerkennen lassen wollen, müssen Sie die Gleichwertigkeit bei der zuständigen Stelle nachweisen.

    Beschreibung

    Haben Sie im Bereich der Gefahrstoffe eine mit einer Sachkunde nach Gefahrstoffverordnung vergleichbare Qualifikation erlangt, zum Beispiel mit einer Berufsausbildung oder Weiterbildung? Dann können Sie diese vergleichbare Qualifikation bei der zuständigen Stelle als gleichwertig anerkennen lassen.

    Diese Möglichkeit haben Sie auch, wenn Sie eine entsprechende Qualifikation im Ausland erworben haben.

    Zur Anerkennung müssen Sie Nachweise vorlegen, die Ihre gleichwertige Qualifikation belegen.

    Zuständigkeit

    Landesamt für Umweltschutz

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der vorhandenen Qualifikation in deutscher Sprache
      • Inhalte der Qualifikation
      • Zeugnis beziehungsweise Nachweis

    Voraussetzungen

    • qualifizierte Aus- oder Weiterbildung, die der geforderten Sachkunde für die geplanten Tätigkeiten und Verwendungen vergleichbar ist
    • Nachweise von ausländischen Qualifikationen in deutscher Sprache

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 07.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 06.12.2022

    Technisch geändert am 25.01.2023

    Stichwörter

    Qualifikation, Gefahrstoff, Gefahrstoffverordnung, Sachkunde, Weiterbildung, Sachkundige Person, Anerkennung ausländische Qualifikation, Anerkennung Fortbildung, Sachkundenachweis, Qualifikationsnachweis, Berufsqualifikation, Anerkennung Qualifikation, Fortbildung, GefStoffV

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020