Daten der Handwerksregister Änderung der Betriebsstätte (Löschung)

    Schließung einer Betriebsstätte der Handwerkskammer mitteilen

    Wenn Sie als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer eine Betriebsstätte schließen, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.

    Beschreibung

    Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im Kammerbezirk erfasst sind. Wird eine im Kammerbezirk gelegene Betriebsstätte geschlossen, ist dies der Handwerkskammer mitzuteilen.

    Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

    Wenn Sie die Betriebsstätte nicht schließen, sondern an einen Standort verlegen möchten, der im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, müssen Sie die Betriebsstätte bei der bisher zuständigen Handwerksammer löschen und der nunmehr zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Niederlassung liegt.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Salzlandkreis (Sachsen-Anhalt) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zum Betrieb: 
      • Betriebsnummer 
      • Betriebsname
    • Weitere Angaben:
      • Adresse der betroffenen Betriebsstätte
      • Grund der Schließung
      • Kontaktdaten
         

    Voraussetzungen

    Sie möchten eine Betriebsstätte schließen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Schließung der Betriebsstätte.
    • Wenn Sie die Betriebsstätte an einen Standort verlegen möchten, der im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, müssen Sie die Betriebsstätte bei der bisher zuständigen Handwerksammer löschen und der nunmehr zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen
       

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen am 08.09.2022

    Version

    Technisch erstellt am 02.12.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 25.01.2023 (von: Boese, Kathrin)

    Stichwörter

    Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke, Gesellschafter, Datenänderung, Handwerkskammer, handwerksähnliches Gewerbe, Handwerk, HWK, zulassungspflichtiges Handwerk, Eintragung Handwerksrolle, Handwerksrolleneintragung, Handwerkerverzeichnis, Betriebsstätte, Handwerksrolle, Adresse, Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe, Handwerksregister, Änderungen, Vertretungsberechtigte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)