Eintragung in einem Handwerksregister Löschung eines Handwerks (auf Antrag)

    Löschung eines von mehreren betriebenen Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben

    Wenn Sie mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben bei der Handwerkskammer eingetragen sind und einzelne dieser gewerblichen Betätigungen nicht fortgeführt werden sollen, müssen Sie deren Löschung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen sind und einzelne dieser gewerblichen Betätigungen nicht fortgeführt werden sollen, müssen Sie deren Löschung beantragen. Zuständig für die Entgegennahme des Antrags ist die Handwerkskammer, bei der die Registrierung Ihres Betriebs besteht. Antragsberechtigt sind Sie als Betriebsinhaber oder -inhaberin, Gesellschafter oder Gesellschafterin bei Personengesellschaften oder als gesetzliche Vertreter bei Kapitalgesellschaften (z.B. Geschäftsführer oder Geschäftsführerin einer GmbH).

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Handwerkskammer, bei der die Registrierung Ihres Betriebs besteht.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Salzlandkreis (Sachsen-Anhalt) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Löschung
    • Original der Handwerkskarte bei Löschung eines zulassungspflichtigen Handwerks

    Formulare

    ja

    Voraussetzungen

    • Bestehende Eintragung mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulas-sungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes. 
    • Einzelne dieser gewerblichen Betätigungen sollen nicht fortgeführt werden.  
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Löschung eines Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes muss

    • durch den Betriebsinhaber oder die Betriebsinhaberin,
    • bei Personengesellschaften durch alle Gesellschafter oder Gesellschafterinnen und
    • bei juristischen Personen durch die vertretungsberechtigten Gesellschaftsorgane (z.B. GmbH-Geschäftsführer oder GmbH-Geschäftsführerin)

    beantragt werden.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Eintragung wird umgehend gelöscht, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

    Die Löschung kann nicht rückwirkend vorgenommen werden, so dass sie frühestens mit dem Datum des Zugangs des Löschungsantrags erfolgen kann.

    Kosten

    Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer
    abrufbar ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine besonderen Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen am 08.09.2022

    Version

    Technisch erstellt am 02.12.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 25.01.2023 (von: Boese, Kathrin)

    Stichwörter

    Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe, Anzeige der Liquidation, Anzeige der Einstellung, handwerksähnliches Gewerbe, Genehmigungspflichtiges Handwerk, Löschen Eintrag, Antrag auf Löschung, Handwerksregister, Handwerkerverzeichnis, Löschung, Verzeichnis Gewerbe, Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke, Anzeige der Beendigung, Handwerkerregister, Handwerksrolle, zulassungspflichtiges Handwerk, zulassungsfreies Handwerk, Handwerkskammer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)