• Coswig (Anhalt) (Landkreis Wittenberg, Sachsen-Anhalt)
Befähigungsschein Begasung Erteilung

Die Ausstellung eines Befähigungsscheins für die Durchführung von Begasungen beantragen

Wenn Sie einen Befähigungsschein für Begasungstätigkeiten benötigen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie einen Befähigungsschein benötigen, um Begasungen durchführen zu wollen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.

Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird die zuständige Behörde diesen prüfen und sich im Anschluss bei Ihnen melden. Bei erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen der Befähigungsschein postalisch zugesendet.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.

erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation
  • Zeugnis eines Arztes nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (nicht älter, als 1 Jahr)
  • Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde (durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgangs; Sachkundenachweis für die Begasung)
  • Behördliches Führungszeugnis nach Belegart O

Voraussetzungen

  •  Mindestalter 18 Jahre
  • Erforderliche Zuverlässigkeit
  • Sprachkenntnisse für die sichere Ausübung der Tätigkeit

Rechtsgrundlage(n)

§15d Absatz 4 i.V.m. Anhang I Nr. 4.5 Absatz 1 der GefStoffV

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Rechtsmittel des jeweiligen Landes

Verfahrensablauf

  • Einen Befähigungsschein müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen.
  • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.

Fristen

Die Erlaubnis ist vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen zu beantragen.

Kosten

Kosten: variabel von 100 bis 1000 Euro

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (MSGJFS) des Landes Schleswig-Holstein am 25.05.2022

Version

Technisch erstellt am 01.12.2022

Technisch geändert am 24.01.2023

Stichwörter

Verantwortliche Person, Begasung, Sachkundige Person, Sachkunde, Biozid-Produkte, Inhaber, Befähigungsschein

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020