Jahresmeldung über Aalbesatz abgeben
Wenn Sie Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), müssen Sie dies aufzeichnen und als Jahresmeldung an die zuständige Behörde senden.
Beschreibung
Wenn Sie Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), müssen Sie jeden Besatzvorgang in einer Jahresmeldung angeben. Hierbei geben Sie die Besatzgewässer sowie das Gesamtgewicht an.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit
Adresse
Postanschrift
Postfach 200256
06003 Halle (Saale)
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Weitere Informationen
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie die Jahresmeldung online einreichen möchten:
- Sie müssen sich nicht registrieren oder einen Account erstellen.
- Sie füllen die Pflichtfelder des Onlinedienstes aus.
- Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mailadresse.
Wenn Sie die Jahresmeldung postalisch einreichen möchten:
- Sie fassen mit der Mustervorlage Ihren Aalbesatz zusammen und prüfen ihre Angaben auf Vollständigkeit.
- Sie senden dieses dann an die obere Fischereibehörde.
- Sie sind verpflichtet die Dokumente bis zu fünf Jahre aufzubewahren.
- Die obere Fischereibehörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese.
- Ggf. werden Fragen mit Ihnen direkt geklärt. Die Jahresmeldung wird dann von der Behörde im Fischereiregister eingetragen.
Fristen
Antragsfrist: 2 Monate
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Wochen
Kosten
Verwaltungsgebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Ver-braucherschutz (MLLEV) am 14.01.2021
Stichwörter
Aalfischerei, Aalverordnung, Aale, Aalfang