Anzeige eines Unfalls oder Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Entgegennahme

    Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen

    Wenn ein Unfall oder eine Betriebsstörung beziehungsweise Krankheits- oder Todesfälle in Zusammenhang mit Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen aufgetreten sind, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.

    Beschreibung

    Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie unverzüglich mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung mindestens einer Ihrer angestellten Personen gekommen ist.

    Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und Todesfälle melden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden. Dabei müssen Sie genaue Angaben zur Tätigkeit machen und die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz angeben.

    Wenn Sie die Anzeige bereits einer anderen Behörde mitgeteilt haben, können Sie die Anzeige in Kopie einreichen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 20.09.2022

    Version

    Technisch erstellt am 01.12.2022

    Technisch geändert am 23.03.2023

    Stichwörter

    Verletzung, Gesundheitsschädigung, Brand, Schäden, Arbeitsmittel, Explosion, Rechtsgrundlage, Tod, Anlagensicherheit, Gefahrstoffe, Krankheit, Personenschaden, Ungewollte Freisetzung, Veranlasste Maßnahmen, Betriebsstörung, Unfall, Polizei, Amtliche Konsequenz, Betriebliche Konsequenz, Krankheits- und Todesfälle, Meldung, Unfallmeldung, Gefährdungsbeurteilung, Technische Mängel, Staatsanwaltschaft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020