Die Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen beantragen
Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen müssen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.
Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen im Anschluss eine Rückmeldung. Bei erfolgreicher Prüfung wird Ihnen eine Erlaubnis für die Durchführung für eine Begasung erteilt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.
erforderliche Unterlagen
- Beschreibung der beabsichtigten Anwendungsbereiche von Begasungen
- Angabe der zu verwendenden Wirkstoffe
- Nachweis, dass die räumliche und sicherheitstechnische Ausstattung des Unternehmens für die geplanten Begasungen ausreichend und geeignet ist
- Kopie der Sachkundenachweise der sachkundigen Personen
- Kopie der Befähigungsscheine der Befähigungsscheininhaber
- Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O
Voraussetzungen
- Befähigungsschein
- Sachkundenachweis
- Polizeiliches Führungszeugnis nach Belegart O
- die für die Tätigkeiten notwendige personelle und sicherheitstechnische Ausstattung
- die Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften g und d
- Nachweis der Zuverlässigkeit des Arbeitgebers
Rechtsgrundlage(n)
§15d Absatz 1 i.V.m. Anhang I Nr. 4.1 Absatz 1 der GefStoffV
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Rechtsklage
Verfahrensablauf
Eine Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen müssen Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.
- Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.
Fristen
vor der erstmaligen Begasung
Kosten
Kostenhöhe: variabel von 100 bis zu 1.000
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (MSGJFS) des Landes Schleswig-Holstein am 12.05.2022
Stichwörter
Sachkundige Person, Erlaubnis, Befähigungsscheininhaber, Gefahrstoffe, Arbeitsschutz, Verantwortliche Person, Arbeitsschutzvorschriften, Pflanzenschutzmittel, Desinfektion, Gefährdungsbeurteilung, Biozid, Biozid-Produkte, Arbeitsmittel, Begasung, Holz- und Bautenschutz, Sachkundenachweis, Überwachung, Hygiene, Gefahrenbereich, Schädlingsbekämpfung