Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
Sie haben einen Beistand für Ihr Kind beantragt und brauchen diesen jetzt nicht mehr? Dann können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt beenden.
Beschreibung
Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.
Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn
- beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben,
- das Kind volljährig ist,
- Sie mit dem Kind ins Ausland ziehen oder
- die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.
Zuständigkeit
Das örtlich zuständige Jugendamt.
Ansprechpartner
Landkreis Stendal - Unterhalt
Adresse
Postanschrift
Postfach 10 14 55
39554 Stendal
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.
Kontakt
Kontaktperson
Unterhalt - Sachgebietsleitung 51.03
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7134
E-Mail: jugendamt@landkreis-stendal.de
Amtsleitung 51
Telefon Festnetz: +49 3931 60-6
E-Mail: jugendamt@landkreis-stendal.de
Beistandschaften
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7143
Beistandschaften
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7110
Beistandschaften
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7193
Beistandschaften
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7195
Beistandschaften
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7136
Unterhaltsvorschuss - Rückgriff
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7239
Unterhaltsvorschuss - Rückgriff
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7291
Unterhaltsvorschuss - Rückgriff
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7227
Unterhaltsvorschuss - Rückgriff
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7236
Unterhaltsvorschuss - Rückgriff
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7292
Unterhaltsvorschuss - Rückgriff
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7237
Unterhaltsvorschuss - Rückgriff
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7238
erforderliche Unterlagen
- schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft
Voraussetzungen
- Ihr Kind erhält Beistand durch das Jugendamt.
- Sie sind sorgeberechtigt und haben den Beistand beantragt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.: Abgabe kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022
Stichwörter
Trennung, Beistandschaft loswerden, Vaterschaft, Unterhalt, Scheidung, Alleinerziehend, Ehescheidung, Beistand, Jugendamt, getrenntlebend, Beistandschaft kündigen