Beistandschaft durch das Jugendamt Aufhebung

    Beistandschaft durch das Jugendamt beenden

    Sie haben einen Beistand für Ihr Kind beantragt und brauchen diesen jetzt nicht mehr? Dann können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt beenden.

    Beschreibung

    Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.

    Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn

    • beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben,
    • das Kind volljährig ist,
    • Sie mit dem Kind ins Ausland ziehen oder
    • die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.

    Zuständigkeit

    Das örtlich zuständige Jugendamt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Börde - Jugendamt - Sachgebiet Unterhaltsvorschuss / Beistandschaften

    Beschreibung

    Aufgaben:

    Kita-Kostenerstattung und Entgelte

    Finanzierung der Kitas

    Beurkundungen, Beglaubigungen, Beistandschaften

    Unterhalt

    Auskunft aus dem Sorgeregister

    Kita:

    Kita-Kostenerstattung (§ 90 Abs. 2 SGB VIII)

    Auf Antrag wird der Kostenbeitrag für den Besuch des Kindes /der Kinder in einer Kindertageseinrichtung ganz oder teilweise erlassen bzw. ganz oder teilweise übernommen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Dieses ist in der Regel bei geringen Einkommensverhältnissen gegeben. Für die Feststellung der zumutbaren Belastung gelten die §§ 82-85, 87, 88 SGB XII.

    Prüfung erweiterter ganztägiger Platz in einer Tageseinrichtung (§ 3 Abs. 4 KiFöG-LSA)

    Ein erweiterter ganztägiger Platz umfasst ein Förderungs- und Betreuungsangebot von neun bis zu zehn Stunden je Betreuungstag oder 45 bis zu 50 Wochenstunden. Bestehen im Einzelfall erhebliche Zweifel an der Erforderlichkeit eines erweiterten ganztägigen Platzes, kann der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe entsprechende Nachweise verlangen.

    Antrag auf auswärtige Betreuung in einer Tageseinrichtung (§ 3b KiFöG-LSA)

    Die Leistungsberechtigten nach § 3 KiFöG-LSA haben das Recht, im Rahmen freier Kapazitäten zwischen den verschiedenen Tageseinrichtungen am Ort ihres gewöhnlichen Aufenthaltes oder an einem anderen Ort zu wählen.

    Für einen anderen Ort ist ein Antragsverfahren über den öffentlichen Träger der Jugendhilfe erforderlich.

    Sicherung Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung (§ 3 Abs. 1 KiFöG LSA)

    Jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land Sachsen-Anhalt hat bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang Anspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Tageseinrichtung. Der richtet sich gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in dessen Gebiet das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.  Sollte nach eigenen Bemühungen der Sorgeberechtigten kein Platz in einer Tageseinrichtung zur Verfügung stehen, können Sie sich zur Anspruchssicherung an das Jugendamt wenden.


    Abschluss von Entgeltvereinbarungen mit Trägern von Tageseinrichtungen (§ 78b SGB VIII)


    Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz:

    Unterhaltsvorschuss

    Unterhaltsvorschuss oder –Ausfallleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) erhalten Kinder alleinerziehender Elternteile, sofern der andere, familienferne Elternteil keine oder nicht ausreichende Unterhaltsleistungen erbringt oder verstorben ist.

    Anspruchsvoraussetzungen

    • Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet,
    • alleinerziehender Elternteil ledig, verwitwet oder geschieden oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt,
    • anderer, familienferner Elternteil keinen, nur teilweise oder unregelmäßigen Unterhalt zahlt,
    • familienferner Elternteil verstorben und keine oder nicht ausreichende Halbwaisenbezüge  

    Höhe der Unterhaltsvorschussleistung:
    ab 01.01.2022

    • 0   –   5 Jahre     monatlich 177,00 EUR (bis 31.12.2021 = 174,00 EUR)
    • 6   – 11 Jahre     monatlich 236,00 EUR (bis 31.12.2021 = 232,00 EUR)
    • 12 – 17 Jahre     monatlich 314,00 EUR (bis 31.12.2021 = 309,00 EUR)

    Prüfung Unterhaltsverpflichtungen im Rahmen einer Beratung gem. § 18 SGB VIII

    Prüfung und Durchsetzung von Unterhaltsverpflichtungen im Rahmen einer Beistandschaft


    Beurkundung/Beratung/Beistandschaft:

    Beurkundung Vaterschaft, elterliche Sorge, Unterhaltsansprüche


    Antrag auf Auskunft aus dem Sorgeregister § 58 a SGB VIII

    Eine Mutter, die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet war oder ist, kann vom zuständigen Jugendamt auf Antrag eine schriftliche Auskunft darüber erhalten, dass

    1.  keine Eintragungen im Sorgeregister vorliegen, oder
    2.  Eintragungen nur in Bezug auf die durch eine gerichtliche Entscheidung betroffenen Teile der elterlichen Sorge vorliegen.

    Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht für das Kind (§ 1626a Abs.3 BGB).

    Gemeinsame elterliche Sorge besteht, wenn:

    • die Eltern übereinstimmende Sorgeerklärungen abgegeben haben
    • die Eltern einander heiraten
    • das Familiengericht den Eltern die elterliche Sorge gemeinsam überträgt

    Die Sorgeregelungen werden im Sorgeregister des Jugendamtes am Geburtsort des Kindes eingetragen.

    Die Bescheinigung dient der Mutter im Rechtsverkehr mit Behörden, Schulen, Kindergärten, Ärzten, Banken, etc. zum Nachweis, wenn ihr entweder die alleinige elterliche Sorge für das Kind zusteht oder Eintragungen in Bezug auf Teile der elterlichen Sorge wegen gerichtlicher Entscheidung vorliegen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bornsche Straße 2

    39340 Haldensleben

    Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein


    Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
    Anzahl: 50
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 10 01 53

    39331 Haldensleben

    Kontakt

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Börde

    Empfänger: Landkreis Börde

    IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

    BIC: NOLADE21HDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

    Version

    Technisch erstellt am 15.07.2010 (von: Remo Walter)

    Technisch geändert am 12.09.2024 (von: Hubl, Justin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind erhält Beistand durch das Jugendamt.
    • Sie sind sorgeberechtigt und haben den Beistand beantragt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Abgabe kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 22.11.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 30.01.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Beistandschaft loswerden, Vaterschaft, Jugendamt, Ehescheidung, Beistandschaft kündigen, Scheidung, Unterhalt, Trennung, Beistand, getrenntlebend, Alleinerziehend

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)