Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Gewährung

    Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden

    Sie wollen ihr Kind bei einer Tagesmutter oder Tagesvater anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Beschreibung

    Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

    • Alter
    • Entwicklungsstand
    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
    • Lebenssituation
    • Interessen und Bedürfnisse
    • ethnische Herkunft

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Hinweise für Halle (Saale): Kindertagespflege

    Die Kindertagespflege in der Stadt Halle (Saale) ist eine individuelle und familiennahe Angebotsform zur frühen Förderung und Entwicklung von Kindern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. Sie erfüllt nach §5 KiFöG LSA einen eigenständigen alters- und entwicklungsspezifischen Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag. Sie ist eine Alternative und Ergänzung zur Förderung und Betreuung in Tageseinrichtungen und entspricht dem Wunsch- und Wahlrecht der Sorgeberechtigten.

    In Kindertagespflegen werden gemäß § 6 KiFöG LSA bis zu 5 fremde Kinder gleichzeitig durch eine ausgebildete Kindertagespflegeperson in deren Haushalt, in angemieteten Räumen oder in der Familie des Kindes betreut. 

    Weitere Beratung zu dieser Betreuungsform, sowie aktuelle Platzfreimeldungen erhalten Sie über den Fachbereich Bildung, Kitaplatzsuche, Frau Tendler. Senden Sie dazu die Daten des Kindes mit Ihrer Adresse und Telefonnummer an gabriele.tendler@halle.de. Eine Rückmeldung erfolgt zeitnah. 

    Haben Sie sich als Eltern für eine Kindertagespflege entschieden, schließen Sie mit der Kindertagespflegeperson einen privaten dualen Betreuungsvertrag ab.

    Melden Sie bitte rechtzeitig Ihr Kind für eine Kindertagespflege im Kita-Portal an.

    Die Kindertagespflege in der Stadt Halle (Saale) ist eine individuelle und familiennahe Angebotsform zur frühen Förderung und Entwicklung von Kindern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. Sie erfüllt nach §5 KiFöG LSA einen eigenständigen alters- und entwicklungsspezifischen Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag. Sie ist eine Alternative und Ergänzung zur Förderung und Betreuung in Tageseinrichtungen und entspricht dem Wunsch- und Wahlrecht der Sorgeberechtigten.

    In Kindertagespflegen werden gemäß § 6 KiFöG LSA bis zu 5 fremde Kinder gleichzeitig durch eine ausgebildete Kindertagespflegeperson in deren Haushalt, in angemieteten Räumen oder in der Familie des Kindes betreut. 

    Weitere Beratung zu dieser Betreuungsform, sowie aktuelle Platzfreimeldungen erhalten Sie über den Fachbereich Bildung, Kitaplatzsuche, Frau Tendler. Senden Sie dazu die Daten des Kindes mit Ihrer Adresse und Telefonnummer an gabriele.tendler@halle.de. Eine Rückmeldung erfolgt zeitnah. 

    Haben Sie sich als Eltern für eine Kindertagespflege entschieden, schließen Sie mit der Kindertagespflegeperson einen privaten dualen Betreuungsvertrag ab.

    Melden Sie bitte rechtzeitig Ihr Kind für eine Kindertagespflege im Kita-Portal an.

    Zuständigkeit

    Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Diese müssen freie Plätze nachweisen.

    Ansprechpartner

    Team KiTa-Finanzierung

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Neustädter Passage 18

    06122 Halle (Saale)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2215781

    Fax: +49 345 2215756

    E-Mail: tagespflege-finanzierung@halle.de(Bitte nutzen Sie diese Mail für alle Anfragen zur Kindertagespflege)

    Formulare

    Richtlinie über die Tagespflege in der Stadt Halle (Saale) gemäß §§ 23,24 SGB VIII und KiFöG LSA
    Antrag auf Übernahme der Finanzierung des Tagespflegeplatzes
    Vollmacht für getrenntlebende Sorgeberechtigte
    Merkblatt für Eltern bei der Inanspruchnahme der Finanzierung eines Kindertagespflegeplatzes
    Hinweise zum Datenschutz im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung zur Gewährung von Leistungen der Tagespflege gem. §§ 23, 24 Sozialgesetzbuch VIII (KJHG)
    Änderungsmitteilung bei laufender Übernahme der Finanzierung des Tagespflegeplatzes

    Stichwörter

    Kinderbetreuung, Tagesmutter, Tagesvater

    Version

    Technisch erstellt am 13.09.2022 (von: Schwarz, Oliver)

    Technisch geändert am 14.10.2024 (von: Buschendorf, Anja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Halle (Saale): Kindertagespflege

    Die Unterlagen können unter "Formulare und andere Dokumente" eingesehen und heruntergeladen werden.

    Die Unterlagen können unter "Formulare und andere Dokumente" eingesehen und heruntergeladen werden.

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

    Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der Kinder-Tagespflegestelle ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Tagesmütter und Tagesväter bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Kinder-Tagespflegestelle an.

    Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

    Hinweise für Halle (Saale): Kindertagespflege

    Die Übernahme der Platzkosten ist rechtzeitig (ca. 1-2 Monate vor Betreuungsbeginn) von Ihnen bei untenstehender Stelle zu beantragen. Hierfür nutzen Sie bitte die bereitgestellten Formulare und reichen alle notwendigen und gültigen Unterlagen bevorzugter Weise per E-Mail ein.

    Die Übernahme der Platzkosten ist rechtzeitig (ca. 1-2 Monate vor Betreuungsbeginn) von Ihnen bei untenstehender Stelle zu beantragen. Hierfür nutzen Sie bitte die bereitgestellten Formulare und reichen alle notwendigen und gültigen Unterlagen bevorzugter Weise per E-Mail ein.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Halle (Saale): Kindertagespflege

    2 Monate

    2 Monate

    Kosten

    Die Höhe Ihrer Kosten hängen ab von Ihrem Einkommen und vom Betreuungsumfang.

    Hinweise für Halle (Saale): Kindertagespflege

    Die Vermittlung und Antragstellung ist kostenfrei.

    Der Kostensatz für den Platz in einer Kindertagespflege kann der Kostenbeitragssatzung entnommen werden – dieser ist adäquat der Kosten für einen Kitaplatz.

    Die Vermittlung und Antragstellung ist kostenfrei.

    Der Kostensatz für den Platz in einer Kindertagespflege kann der Kostenbeitragssatzung entnommen werden - dieser ist adäquat der Kosten für einen Kitaplatz.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Halle (Saale): Kindertagespflege

    keine Sprechzeiten, Termine nach telefonischer Absprache

    keine Sprechzeiten, Termine nach telefonischer Absprache

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 09.11.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 04.09.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Kindergarten, KITA, Krippe, Kinderkrippe, Hort, Laufende Geldleistung bei Kindertagespflege

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)