Änderung persönlicher Daten der Betriebsleitung der Handwerkskammer mitteilen
Wenn sich die persönlichen Daten der Betriebsleitung eines in die Handwerksrolle eingetragenen Handwerksbetriebs ändern, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.
Beschreibung
In der Handwerksrolle werden neben betriebsbezogenen Daten solche zur Betriebsleitung gespeichert. Ändern sich die persönlichen Daten (elektronische Kontaktdaten, Adresse) der Betriebsleitung, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.
Zuständigkeit
Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.
Ansprechpartner
Handwerkskammer Halle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0345 2999-0
E-Mail: recht@hwkhalle.de
erforderliche Unterlagen
gegebenenfalls: Nachweis der Datenänderung
Voraussetzungen
Relevante persönliche Daten der eingetragenen Betriebsleitung haben sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der persönlichen Daten der Betriebsleitung.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
keine
Kosten
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen am 08.09.2022
Stichwörter
persönliche Daten, Betriebsverantwortliche, zulassungspflichtiges Handwerk, Änderung persönlicher Daten, Betriebsleitung, Datenänderung, Handwerksrolle, Betriebsstätte, Betriebsleiterin, Handwerkskammer, Eintrag Handwerksrolle, Handwerksrolleneintragung, Handwerksregister, Befähigungsnachweis, Betriebsleiter, Handwerkerverzeichnis, Handwerk