Anzeige der Abberufung der Betriebsleitung bei der Handwerkskammer Entgegennahme

    Die Abberufung der Betriebsleitung bei der Handwerkskammer anzeigen

    Wenn die aktuelle Betriebsleitung aufhört oder ein Wechsel stattfindet, müssen Sie dies der Handwerkskammer melden.

    Beschreibung

    Wenn die aktuelle Betriebsleitung aufhört oder ein Wechsel stattfindet, müssen Sie dies der Handwerkskammer melden. Im Anschluss ist umgehend eine neue Betriebsleitung zu benennen. Die Betriebsleitung kann durch den Inhaber oder die Inhaberin des Betriebes oder eine angestellte Person wahrgenommen werden, die hierzu über die fachlichen Voraussetzungen verfügt. Der erforderliche Befähigungsnachweis für die fachlich-technische Leitung des Betriebs kann sowohl durch einen Meisterbrief für das auszuübende Handwerk oder ein mit ihm verwandtes Handwerk erbracht werden als auch durch eine gleichwertige in- oder ausländische Berufsqualifikation beziehungsweise eine Ausnahmebewilligung oder Ausübungsberechtigung.
    Zu den Aufgaben der Betriebsleitung gehört es unter anderem

    • den technischen Arbeitsablauf zu steuern, zu betreuen und zu überwachen und sich nicht auf die bloße Kontrolle des Arbeitsergebnisses zu beschränken,
    • Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu leiten und erforderliche Anordnungen zu treffen,
    • Mängel der Ausführung der Arbeiten zu verhindern und gegebenenfalls zu korrigieren,
    • dafür zu sorgen, dass Verstöße gegen Rechtsvorschriften oder Betriebsanweisungen unterbleiben,
    • sich regelmäßig zu den einzelnen Arbeitsstellen zu begeben, um die Ausführung der Arbeiten zu überwachen,
    • während der Arbeitszeit ständig verfügbar und bei Eil- und Notfällen kurzfristig erreichbar und einsatzbereit sein
       

    Zuständigkeit

    Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Halle

    Adresse

    Hausanschrift

    Graefestraße 24

    06110 Halle (Saale)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 2999-0

    E-Mail: recht@hwkhalle.de

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Die Betriebsleitung scheidet aus dem Betrieb aus, wechselt die Betriebsstätte oder tritt in ihrer Funktion zurück.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über das Ausscheiden oder den Wechsel der Betriebsleitung. 
    • Die Meldung können Sie vornehmen als Inhaber oder Inhaberin des zulassungspflichtigen Betriebes sowie als angestellte Betriebsleitung.
    • Zur Aufrechterhaltung des Betriebes müssen Sie die Eintragung in die Handwerksrolle der neuen Betriebsleitung bei der zuständigen Handwerkskammer beantragen.
       

    Fristen

    Die Abmeldung der Betriebsleitung muss vor dem Wechsel beziehungsweise dem Ausscheiden gemeldet werden.

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen am 08.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Stichwörter

    Betriebsstätte, Abberufung der Betriebsleitung, zulassungspflichtiges Handwerk, Abmeldung, Handwerksrolle, Ausscheiden aus Arbeitsverhältnis, Handwerksrolleneintragung, Befähigungsnachweis, Betriebsverantwortliche, Handwerkskammer, Betriebsleiter, Handwerk, Betriebsleiterin, Handwerksregister, Betriebsleitung, Handwerkerverzeichnis, Eintrag Handwerksrolle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English