Verwarnungs- und Bußgelder im Straßenverkehr Anhörung

    Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren

    Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, wird Ihnen mit einer Anhörung die Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern.

    Beschreibung

    Wenn Sie per Anschreiben darüber informiert worden sind, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen, wird Ihnen dort auch mitgeteilt, dass Sie die Anhörung nutzen können.
    Damit wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, sich zu der Beschuldigung zu äußern und zum Beispiel die Angaben der Behörde zu widerlegen. 
    Es besteht keine Verpflichtung, die Anhörung zu nutzen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die jeweilige Ordnungsbehörde.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land - Fachdienst Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 12

    39524 Schönhausen (Elbe)

    Parkplatz: Parkplatz neben dem Bürgerzentrum
    Anzahl: 44
    Gebühren: nein

    Fontanestraße/Wartehalle

    Bus: Linie 900 (Havelberg-Stendal)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag  9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Eine Terminvereinbarung wird empfohlen

    Weitere Informationen

    Mitgliedsgemeinden: Wust-Fischbeck, Schönhausen (Elbe), Kamern, Klietz, Sandau (Elbe), Schollene

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 14.10.2024 (von: Müller, Philipp)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Landkreis Stendal - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten und Straßenverkehr

    Beschreibung

    Bitte beachten: Die Anschrift "Hospitalstraße 1-2, Stendal" ist lediglich die POST-Adresse!

    Der SITZ der Straßenverkehrsbehörde befindet sich im Justizzentrum "Albrecht der Bär", Tauentzienstraße 5.
    Der SITZ der Unteren Jagd- und Fischereibehörde, der Versammlungsbehörde, der Unteren Waffenbehörde, Schwarzarbeit / Gewerbe, Schornsteinfegerangelegenheiten befindet sich neben dem Johanniter-Krankenhaus in der Wendstraße 30.
    Besucher bitte dort melden!

    Adresse

    Hausanschrift

    Wendstraße 30

    39576 Stendal

    Untere Jagd- und Fischereibehörde, Untere Waffenbehörde, Versammlungsbehörde, Schornsteinfegerangelegenheiten, Kampfmittelbeseitigung, PsychKG, Schwarzarbeit, Gewerbe

    Am Stadtsee

    Bus: Am Stadtsee


    Finanzamt

    Bus: Finanzamt


    Stadtseebahnhof

    Regionalbahn: Stadtseebahnhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Tauentzienstraße 5

    39576 Stendal

    Verkehrsüberwachung, verkehrsrechtliche Anordnungen, gewerblicher Kraftverkehr

    Am Stadtsee

    Bus: Am Stadtsee


    Finanzamt

    Bus: Finanzamt


    Stadtseebahnhof

    Regionalbahn: Stadtseebahnhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Hospitalstraße 1-2

    39576 Stendal

    Postanschrift

    Postfach 10 14 55

    39554 Stendal

    Öffnungszeiten

    Für Sprechzeiten bitte die  Kontakt-Seite   aufrufen.

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 08.04.2009 (von: Edgar Kraul)

    Technisch geändert am 28.11.2024 (von: Webservice LK Stendal, brain-GeoCMS)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    -    Anhörungsbogen
    -    Alternativ: Anschreiben mit dem Aktenzeichen sowie dem Zugangscode, falls Sie die Anhörung online nutzen möchten

    Formulare

    Formlose Antragsstellung möglich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: nein

    Voraussetzungen

    -    Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch

    Verfahrensablauf

    • Die zuständige Behörde sendet Ihnen die Mitteilung zu, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen.
    • In dem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Sie sich zu dem Vorwurf äußern können.
    • Sie können Ihre Angaben schriftlich auf dem Anhörungsbogen oder online machen.
    • Wenn Sie die Angaben schriftlich machen möchten, füllen Sie die Felder auf dem Anhörungsbogen aus und senden ihn anschließend per Post an die zuständige Behörde.
    • Wenn Sie die Angaben online machen möchten, folgen Sie dem in dem Schreiben angegebenen Link und geben Sie dort den im Schreiben genannten Zugangscode ein. Anschließend füllen Sie die geforderten Felder aus und drücken auf den Button „Absenden“.
    • Nach Prüfung Ihrer Angaben informiert Sie die Behörde, ob der Vorwurf bestehen bleibt.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 24.05.2022

    Version

    Technisch erstellt am 13.10.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 26.02.2024 (von: system)

    Stichwörter

    Ordnungswidrigkeit, Verkehrskontrolle, Verwarnungsgeld, Bußgeld, Anhörung, Verkehrsverstoß, Äußerung, Straßenverkehr, Verwarnungsgeldbescheid, Anhörungsbogen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)