Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen
Wenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.
Beschreibung
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.
Sie können die Sterbeurkunde als Familienmitglied im Todesfall beantragen. Sie können den Antrag stellen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung, etwa für die Einsargung und Überführung,
- die Nachlassabwicklung sowie
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.
Es kann aber vorkommen, dass Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen. In diesem Fall können Sie beim Standesamt ein mehrsprachiges Formular beantragen. Das Formular ersetzt die grundsätzlich erforderliche Übersetzung der deutschen Sterbeurkunde.
Hinweise für Halle (Saale): Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen
Die Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Sterbeurkunde) oder beglaubigten Registerabschriften kann beim Standesamt beantragt werden falls der Ereignisort Halle (Saale) war.
Die Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Sterbeurkunde) oder beglaubigten Registerabschriften kann beim Standesamt beantragt werden falls der Ereignisort Halle (Saale) war.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt, das die deutsche Sterbeurkunde ausgestellt hat.
Ansprechpartner
Abteilung Standesamt / Staatsangehörigkeitswesen
Beschreibung
Gehört zu: Fachbereich Einwohnerwesen > Geschäftsbereich Finanzen und Personal
Zugeordnete Bereiche:
Team Erstbekurkundungen Geburten, Ehe, Sterbefälle
Team Fortführung Personenstandsregister / Namensänderung
Für Fragen zu den den Dienstleistungen der Abteilung Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen kann das Servicetelefon unter 0345 221 4623 genutzt werden.
Termine für die Dienstleistungen der Abteilung Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen können online vereinbart werden.
Die angebotenen Dienstleistungen der Abteilung finden Sie unter Onlineservices sowie auf der Internetseite des Serviceportals.
Weitere Dienstleistungen außerhalb des Serviceportals:
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin Mi: geschlossen Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin Fr: geschlossen Sa: geschlossen So: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 2210(und 115 (aus dem halleschen Festnetz))
Fax: +49 345 2214581
E-Mail: standesamt@halle.de
Formulare
Datenschutzhinweis Personenstandsurkunden
erforderliche Unterlagen
- für nahe Verwandte:
- Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Ausweis oder Reisepass
- Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
- für Geschwister der verstorbenen Person:
- Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
- Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel Familien- oder Ahnenforschung
- Ausweis oder Reisepass
- bei Abholung durch eine Vertretung:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
- deren Ausweis oder Reisepass und
- den eigenen Ausweis oder Reisepass
- für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
- Ausweis oder Reisepass
- Nachweis des rechtlichen Interesses, wie zum Beispiel
- Erbschein
- Grundbuchauszug
Sie können die mehrsprachige Sterbeurkunde auch erhalten, wenn Ihnen noch keine Sterbeurkunde vorliegt. Wichtig ist, dass die verstorbene Person in das Sterberegister eingetragen ist. Sobald sie dort erfasst ist, können Sie auch direkt eine mehrsprachige Sterbeurkunde beantragen.
Hinweise für Halle (Saale): Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen
Im Standesamt der Stadt Halle (Saale) werden folgende Unterlagen benötigt:
-
Gültiges Ausweisdokument,
-
Nachweis der Berechtigung oder eines rechtlichen Interesses, ggf. Vollmacht
Im Rahmen des Online-Verfahrens ist auch eine Authentisierung über das Servicekonto Sachsen-Anhalt möglich.
Im Standesamt der Stadt Halle (Saale) werden folgende Unterlagen benötigt:
-
Gültiges Ausweisdokument,
-
Nachweis der Berechtigung oder eines rechtlichen Interesses, ggf. Vollmacht
Im Rahmen des Online-Verfahrens ist auch eine Authentisierung über das Servicekonto Sachsen-Anhalt möglich.
Voraussetzungen
- Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
- Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
- Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
- Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
- Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
- Sie sind mindesten 16 Jahre alt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht
Verfahrensablauf
Hinweise für Halle (Saale): Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen
Der Antrag kann gestellt werden durch
- die letzte Ehepartnerin oder den letzten Ehepartner,
- die letzte Lebenspartnerin oder den letzten Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft,
- Vorfahren,
- Abkömmlinge der verstorbenen Person sowie
- durch andere Personen mit Vollmacht einer der o. g. berechtigten Personen oder
- einem Nachweis des rechtlichen Interesses
Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde kann online gestellt werden.
In Ausnahmefällen ist auch eine schriftliche Anforderung (E-Mail, Post, Fax) möglich. Kontaktieren Sie das Standesamt Halle (Saale) in derartigen Fällen bitte zunächst unter standesamt@halle.de oder die Standesamt-Hotline 0345-221 4623
Der Antrag kann gestellt werden durch
- die letzte Ehepartnerin oder den letzten Ehepartner,
- die letzte Lebenspartnerin oder den letzten Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft,
- Vorfahren,
- Abkömmlinge der verstorbenen Person sowie
- durch andere Personen mit Vollmacht einer der o. g. berechtigten Personen oder
- einem Nachweis des rechtlichen Interesses
Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde kann online gestellt werden.
In Ausnahmefällen ist auch eine schriftliche Anforderung (E-Mail, Post, Fax) möglich. Kontaktieren Sie das Standesamt Halle (Saale) in derartigen Fällen bitte zunächst unter standesamt@halle.de oder die Standesamt-Hotline 0345-221 4623
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann variieren.
Hinweise für Halle (Saale): Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen
Die Urkunden werden ausschließlich per Post versandt.
Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 4 Wochen.
Die Urkunden werden ausschließlich per Post versandt.
Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 4 Wochen.
Kosten
Hinweise für Halle (Saale): Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen
- 10,00 EUR
- 5,00 EUR für jedes weitere Exemplar derselben Urkunde im gleichen Arbeitsgang
Die Gebühr kann im Prepaid-Verfahren im Rahmen der Onlinebeantragung gezahlt werden oder per Überweisung nach Erhalt des Kostenbescheides.
- 10,00 EUR
- 5,00 EUR für jedes weitere Exemplar derselben Urkunde im gleichen Arbeitsgang
Die Gebühr kann im Prepaid-Verfahren im Rahmen der Onlinebeantragung gezahlt werden oder per Überweisung nach Erhalt des Kostenbescheides.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Halle (Saale): Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen
Eine Beglaubigung von Personenstandsurkunden ist nur am Ausstellungsort der Urkunde möglich. Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt des jeweiligen Ereignisortes.
Das Standesamt führt Geburtenregister für 110 Jahre, Eheregister für 80 Jahre und Sterberegister für 30 Jahre fort. Abschriften von länger zurückliegenden Einträgen können beim Stadtarchiv Halle (Saale) abgefordert werden.
Eine Beglaubigung von Personenstandsurkunden ist nur am Ausstellungsort der Urkunde möglich. Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt des jeweiligen Ereignisortes.
Das Standesamt führt Geburtenregister für 110 Jahre, Eheregister für 80 Jahre und Sterberegister für 30 Jahre fort. Abschriften von länger zurückliegenden Einträgen können beim Stadtarchiv Halle (Saale) abgefordert werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 24.10.2022
Stichwörter
Sterbeurkunde, mehrsprachiges Formular, Übersetzung Sterbeurkunde, Übersetzungshilfe, Sterbeurkunde europäisches Ausland