Landeseigene Grundstücke und Immobilien erwerben
Die öffentliche Hand kann eigene Grundstücke, Gebäude sowie Gegenstände veräußern. Wie Sie eventuell Eigentümer werden, erfahren Sie nachfolgend.
Beschreibung
Sie können als Bürgerin und Bürger sowie Unternehmen, landeseigene und kommunale Grundstücke, Gebäude sowie Gegenstände erwerben, die das Land Sachsen-Anhalt oder die Kommunen nicht mehr benötigt.
Weiterhin können Sie Aneignungsrechte an herrenlosen Grundstücken ersteigern.
Hinweise für Halle (Saale): Grundstücksangebote der Stadt Halle (Saale)
Kaufanträge für städtische Grundstücke können in der Abteilung Liegenschaften des Fachbereichs Immobilien der Stadt Halle (Saale) formlos gestellt werden. Eine generelle Aussage zur Bearbeitungsdauer kann nicht getroffen werden, da jeder Antrag individuell geprüft wird und die Entscheidungskriterien bei jedem Grundstück differieren können,
Der Verkauf von städtischen Grundstücken erfolgt vorrangig über Bieterverfahren online auf der Vermarktungsplattform der Stadt Halle (Saale) https://halle.staatsimmobilien.de. In diesem Portal können Kaufgebote elektronisch abgegeben sowie zusätzliche Unterlagen als pdf-Datei hochgeladen werden. Zur Nutzung des Online-Bieterverfahrens ist eine Registrierung erforderlich. Die jeweils aktuellen Grundstücksangebote werden im Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) sowie im Internet auf https://www.halle.de/ und https://www.immobilienscout24.de veröffentlicht.. Firmen bzw. private Investoren, die für das jeweilige angebotene Verkaufsobjekt im Vorfeld schon einen Kaufantrag gestellt haben, erhalten eine gesonderte Information zu den Konditionen und Terminen der entsprechenden Bieterverfahren.
Kaufanträge für städtische Grundstücke können in der Abteilung Liegenschaften des Fachbereichs Immobilien der Stadt Halle (Saale) formlos gestellt werden. Eine generelle Aussage zur Bearbeitungsdauer kann nicht getroffen werden, da jeder Antrag individuell geprüft wird und die Entscheidungskriterien bei jedem Grundstück differieren können,
Der Verkauf von städtischen Grundstücken erfolgt vorrangig über Bieterverfahren online auf der Vermarktungsplattform der Stadt Halle (Saale) https://halle.staatsimmobilien.de. In diesem Portal können Kaufgebote elektronisch abgegeben sowie zusätzliche Unterlagen als pdf-Datei hochgeladen werden. Zur Nutzung des Online-Bieterverfahrens ist eine Registrierung erforderlich. Die jeweils aktuellen Grundstücksangebote werden im Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) sowie im Internet auf https://www.halle.de/ und https://www.immobilienscout24.de veröffentlicht.. Firmen bzw. private Investoren, die für das jeweilige angebotene Verkaufsobjekt im Vorfeld schon einen Kaufantrag gestellt haben, erhalten eine gesonderte Information zu den Konditionen und Terminen der entsprechenden Bieterverfahren.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an
- den Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA)
- oder an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Fachbereich Immobilien
Beschreibung
Gehört zu: Geschäftsbereich Kultur und Sport
Leitung: Martin Heinz
Der Fachbereich Immobilien setzt sich aus folgenden Abteilungen zusammen und ist verantwortlich für folgende Aufgaben:
Abteilung Finanzen, Steuerung und Zentrale Dienste
- Haushaltsüberwachung
- Auftrags- und Vertragskontrolle
- Zentrale Beschaffung
- Fuhrpark und Poststelle
- Liegenschaftliche Dienstleistungen
- Grundstücksverkehr
- Vermietung, Anmietung und Verpachtung
- Grundstückswertermittlung
- Projektsteuerung Neubau Schulen
- Projektsteuerung Sanierung Schulen
- Investitionssteuerung
- Schulausstattung
Abteilung Hochbau Sonstige Bauten
- Projektsteuerung Neubau Sonstige Bauten
- Projektsteuerung Sanierung Sonstige Bauten
Stab Koordination und Entwicklung
Stab / Team Organisation und Personalfragen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 09:30 - 11:30 und 13:30 - 15:00 Uhr Di: 09:30 - 11:30 und 13:30 - 15:00 Uhr Mi: 09:30 - 11:30 Uhr Do: 09:30 - 11:30 und 13:30 - 15:00 Uhr Fr: 09:30 - 11:30 Uhr Sa: geschlossen So: geschlossen
Kontakt
Formulare
Datenschutzhinweis gemäß Art. 13 DSGVO im Zusammenhang mit dem Verkauf von städtischen Grundstücken und Immobilien
Abteilung Liegenschaften
Beschreibung
Grundstücksverkehr
- Verkauf von städtischen Grundstücken
- Vergabe von Erbbaurechten
- Erwerb und Tausch von Grundstücken
Liegenschaftliche Dienstleistungen
- Dokumentation und Recherche zu Grundstücksdaten
- Wahrnehmung von Eigentümeraufgaben
- Genehmigungen und Erklärungen im Grundstücksverkehr
Mieten und Pachten
- Anmietung von Gebäudeflächen für die städtische Nutzung
- Vermietung von Grundstücks- oder Gebäudeflächen an Drittmieter (Gewerbe, Vereine etc.)
- Verpachtung von Flächen (Gärten, Landwirtschaftliche Flächen usw.)
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: nach Vereinbarung Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi: nach Vereinbarung Do: nach Vereinbarung Fr: nach Vereinbarung Sa: geschlossen So: geschlossen
Kontakt
Formulare
Datenschutzhinweis gemäß Art. 13 DSGVO im Zusammenhang mit dem Verkauf von städtischen Grundstücken und Immobilien
Team Grundstücksverkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: nach Vereinbarung Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi: nach Vereinbarung Do: nach Vereinbarung Fr: nach Vereinbarung Sa: geschlossen So: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 2214497
Fax: +49 345 2214825
erforderliche Unterlagen
Keine.
Hinweise für Halle (Saale): Grundstücksangebote der Stadt Halle (Saale)
Voraussetzungen
- Bei Versteigerung: Mindestgebot muss erreicht oder überschritten werden
Objekt muss herrenlos sein:
- Eigentümer hat auf sein Eigentum verzichtet
- Fiskalerbschaft liegt vor, wenn das Land als Erbe eingesetzt wird oder vorhandene Erben das Erbe ausschlagen
Marktgängige Objekte:
- Vorliegen eines Gutachtens durch öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
- Bewertung ist nicht älter als 2 Jahre
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Ermittlung des Wertes des Objektes wie Immobilie, Grundstücke oder Gegenstände, Bekanntgabe der Veräußerungsabsicht durch die öffentliche Hand
- Eingang eines oder mehrerer Kaufangebote
Bei Versteigerung:
- Prüfung, ob Kaufangebote Mindestgebot erreicht oder überschritten haben
- Ermittlung der Höchstbietenden
- Falls Mindestgebot nicht erreicht wird oder kein Kaufangebot eingeht: Wiederholung zu späterem Zeitpunkt
- Unterschreitet Höchstgebot das Mindestgebot, dann muss die Veräußerung durch das Ministerium der Finanzen zugestimmt werden
- Falls kein Angebot bei wiederholter Ausschreibung, Übergabe an Auktionshaus mit überregionalen oder objektvergleichbaren Referenzen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Halle (Saale): Grundstücksangebote der Stadt Halle (Saale)
Darüber hinaus werden potentielle Investoren, Bauträger und private Bauwillige auf Wunsch in eine Interessentendatei aufgenommen und entsprechend der Suchkriterien gezielt über die jeweils aktuellen Verkaufsangebote informiert.
Dazu sind möglichst folgende Informationen zur Person bzw. Gesellschaft sowie zu den gesuchten Grundstücken anzugeben:
1. Informationen zu Ihrer Person oder Gesellschaft
- Name und Anschrift des Vorhabenträgers/Kaufinteressenten (möglichst mit Telefonnummer und Mailadresse)
- Referenzobjekte
- kurze Präsentation Ihrer Firma oder Gesellschaft (Tätigkeitsfeld, Auszug aus dem Handelsregister)
2. Angaben zum gesuchten Grundstück
- bevorzugte Lage des Grundstückes (Stadtteil)
- benötigte Grundstücksfläche/Nutzfläche
- Kaufpreisvorstellungen
- Investitionsvorhaben/Kaufzweck
Darüber hinaus werden potentielle Investoren, Bauträger und private Bauwillige auf Wunsch in eine Interessentendatei aufgenommen und entsprechend der Suchkriterien gezielt über die jeweils aktuellen Verkaufsangebote informiert.
Dazu sind möglichst folgende Informationen zur Person bzw. Gesellschaft sowie zu den gesuchten Grundstücken anzugeben:
1. Informationen zu Ihrer Person oder Gesellschaft
- Name und Anschrift des Vorhabenträgers/Kaufinteressenten (möglichst mit Telefonnummer und Mailadresse)
- Referenzobjekte
- kurze Präsentation Ihrer Firma oder Gesellschaft (Tätigkeitsfeld, Auszug aus dem Handelsregister)
2. Angaben zum gesuchten Grundstück
- bevorzugte Lage des Grundstückes (Stadtteil)
- benötigte Grundstücksfläche/Nutzfläche
- Kaufpreisvorstellungen
- Investitionsvorhaben/Kaufzweck
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen am 19.08.2022
Stichwörter
Versteigerungsgewerbe, Immobilienmarkt, Fiskuserbschaft, Auktion, Grundstückserwerb, Fiskalerbe, Immobilienwert, Fiskalerbschaft, Gemeindeeigentum, Grundstück kaufen