Schuljahrwechsel Zustimmung

    Wechsel des Schuljahrganges in Form einer Wiederholung, eines Überspringens oder eines Zurücktretens beantragen

    Sie wollen für Ihr Kind einen abweichenden Wechsel des Schuljahrganges beantragen? Lesen Sie hier, was es zu beachten gibt.

    Beschreibung

    Ob Ihr Kind am Schuljahresende versetzt wird, hängt von der Leistungsentwicklung und den Noten ab. Darüber entscheidet die Versetzungskonferenz.

    Sie können bei der Schule beantragen, dass Ihr Kind eine Klasse wiederholt (freiwillige Wiederholung des Schuljahrgangs) oder in eine höhere Klasse versetzt wird (Überspringen eines Schuljahrgangs).

    Sie können zum Schulhalbjahr beantragen, dass Ihr Kind den nächst tieferen Schuljahrgang besucht (freiwilliges Zurücktreten). Das ist nicht möglich, wenn Ihr Kind die Schuleingangsphase der Grundschule besucht.

    Ihr Kind kann während des Besuchs einer allgemeinbildenden Schule nur einmal freiwillig zurücktreten oder nur einmal einen Schuljahrgang freiwillig wiederholen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Schule.

    Ansprechpartner

    Ministerium für Bildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmschanzenstraße 32

    39114 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 391 567-7777

    E-Mail: mb-presse@sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formloser Antrag der/ des Erziehungsberechtigten

    Formulare

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Antrag der Personensorgeberechtigten
    • Beschluss der Klassenkonferenz
    • Leistungsvoraussetzungen der jeweiligen Schulform

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Versetzungsentscheidung kann Widerspruch bei der Schule eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    Sie stellen einen Antrag an die Schule zum freiwilligen Wiederholen, zum freiwilligen Zurücktreten oder zum Überspringen.

    Die Klassenkonferenz entscheidet über den Antrag.

    Fristen

    Für das freiwillige Zurücktreten in den nächsttieferen Schuljahrgang müssen Sie den Antrag spätestens eine Woche nach der Aushändigung des Halbjahreszeugnisses stellen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 30.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Zurücktreten, Schuljahrgang, Wiederholung, Überspringen, Nichtversetzung, Versetzung, Schuljahr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English