Wechsel des Schuljahrganges in Form einer Wiederholung, eines Überspringens oder eines Zurücktretens beantragen
Sie wollen für Ihr Kind einen abweichenden Wechsel des Schuljahrganges beantragen? Lesen Sie hier, was es zu beachten gibt.
Beschreibung
Ob Ihr Kind am Schuljahresende versetzt wird, hängt von der Leistungsentwicklung und den Noten ab. Darüber entscheidet die Versetzungskonferenz.
Sie können bei der Schule beantragen, dass Ihr Kind eine Klasse wiederholt (freiwillige Wiederholung des Schuljahrgangs) oder in eine höhere Klasse versetzt wird (Überspringen eines Schuljahrgangs).
Sie können zum Schulhalbjahr beantragen, dass Ihr Kind den nächst tieferen Schuljahrgang besucht (freiwilliges Zurücktreten). Das ist nicht möglich, wenn Ihr Kind die Schuleingangsphase der Grundschule besucht.
Ihr Kind kann während des Besuchs einer allgemeinbildenden Schule nur einmal freiwillig zurücktreten oder nur einmal einen Schuljahrgang freiwillig wiederholen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Schule.
Ansprechpartner
Ministerium für Bildung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 391 567-7777
E-Mail: mb-presse@sachsen-anhalt.de
Amt für Bildung, Kultur, Soziales, Jugend und Sport
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3904 4792210
E-Mail: bildung-soziales@haldensleben.de
erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag der/ des Erziehungsberechtigten
Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hinweise für Haldensleben: Spezialisierung
Voraussetzungen
- Antrag der Personensorgeberechtigten
- Beschluss der Klassenkonferenz
- Leistungsvoraussetzungen der jeweiligen Schulform
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen die Versetzungsentscheidung kann Widerspruch bei der Schule eingelegt werden.
Verfahrensablauf
Sie stellen einen Antrag an die Schule zum freiwilligen Wiederholen, zum freiwilligen Zurücktreten oder zum Überspringen.
Die Klassenkonferenz entscheidet über den Antrag.
Fristen
Für das freiwillige Zurücktreten in den nächsttieferen Schuljahrgang müssen Sie den Antrag spätestens eine Woche nach der Aushändigung des Halbjahreszeugnisses stellen.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 30.06.2022
Stichwörter
Zurücktreten, Schuljahrgang, Versetzung, Wiederholung, Schuljahr, Nichtversetzung, Überspringen