Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

    Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

    Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie eine Änderung Ihres Reisepasses veranlassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde zugezogen sind, müssen Sie unverzüglich die Angaben zum Wohnort im Reisepass ändern lassen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Staßfurt - BürgerService - Einwohner- und Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinstr. 38

    39418 Staßfurt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hohenerxlebener Straße
      Linie:
      • Bus: Hohenerxlebener Straße
    • Haltestelle: Bahnhof/Busbahnhof
      Linie:
      • Bus: Bahnhof/Busbahnhof
    • Haltestelle: Bernburger Straße
      Linie:
      • Bus: Bernburger Straße
    • Haltestelle: Schulstraße
      Linie:
      • Bus: Schulstraße
    • Haltestelle: Bahnhof/Busbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Bahnhof/Busbahnhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat von 9 bis 12 Uhr (nur Stadtinformation und Einwohner- und Meldewesen)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03925 981-478

    Telefon Festnetz: 03925 981-193

    Telefon Festnetz: 03925 981-194

    Telefon Festnetz: 03925 981-471

    E-Mail: buergerservice@stassfurt.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Reisepass
    • aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)

    Voraussetzungen

    Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Freistaat Sachsen, Sächsische Staatskanzlei

    Verfahrensablauf

    Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.

    Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.

    Fristen

    unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort

    Bearbeitungsdauer

    keine (Eintragung vor Ort)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium des Innern am 30.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2023

    Stichwörter

    Reisepass Änderung, Adresse, Reisepass ändern, Wohnort, Umzug

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de