Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie eine Änderung Ihres Reisepasses veranlassen.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde zugezogen sind, müssen Sie unverzüglich die Angaben zum Wohnort im Reisepass ändern lassen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Querfurt - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 10 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Markt
Linie:- Bus: Stadtlinie
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1254
06262 Querfurt
Kontakt
Telefon Festnetz: 034771 60148
Fax: 034771 60139
Telefon Festnetz: 034771 60133
E-Mail: einwohnermeldeamt@querfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer bzw. gehbehinderte Bürger melden sich bitte vorab telefonisch an.
Stichwörter
Bürgeramt, Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldestelle
erforderliche Unterlagen
- Reisepass
- aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)
Voraussetzungen
Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Freistaat Sachsen, Sächsische Staatskanzlei
Verfahrensablauf
Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.
Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.
Fristen
unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort
Bearbeitungsdauer
keine (Eintragung vor Ort)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium des Innern am 30.11.2021
Stichwörter
Reisepass Änderung, Adresse, Reisepass ändern, Wohnort, Umzug