Aufnahme Fachschule beantragen
Beschreibung
Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung. Die Bildungsgänge in den Fachbereichen schließen an Ihre berufliche Erstausbildung und an Ihre Berufserfahrungen an. Fachschulen qualifizieren Sie für die Übernahme von Führungsaufgaben und fördern Ihre Bereitschaft zur beruflichen Selbstständigkeit. Darüber hinaus können Sie schulische Abschlüsse und die Fachhochschulreife erwerben.. Der Besuch einer Fachschule kann auch die Vorbereitung auf Ihre Meisterprüfung einschließen.
Sie können die Fachschule in folgende Fachbereichen, Fachrichtungen und Schwerpunkten besuchen:
- Agrarwirtschaft: Landwirtschaft
- Technik
- Bautechnik (Hochbau; Tiefbau)
- Biotechnik
- Chemietechnik (Produktionstechnik)
- Elektrotechnik (Energietechnik und Prozessautomatisierung)
- Kraftfahrzeugtechnik
-
- Maschinentechnik/Maschinenbautechnik (Produktionstechnik)
- Wirtschaft
- Betriebswirtschaft (Finanzwirtschaft; Personalwirtschaft; Marketing; Wirtschaftsinformatik)
- Logistik
- Sozialwesen
- Sozialpädagogik
- Heilerziehungspflege
- Heilpädagogik
Sie können die Ausbildung in Vollzeit- oder Teilzeit (berufsbegleitend) absolvieren.
Ihre Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen. Mit dem Abschluss wird Ihnen der Titel Bachelor Professional (DQR-Niveau 6) verliehen und Sie erhalten eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
Ansprechpartner
Ministerium für Bildung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 391 567-7777
E-Mail: mb-presse@sachsen-anhalt.de
erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Aufnahmeformular der jeweiligen Berufsbildenden Schule (in der Regel über die Homepage der Schule verfügbar)
- Nachweise entsprechend der geltenden Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzungen
- Abgeschlossene Berufsausbildung (mindestens 2 Jahre)
- Berufspraktische Erfahrungen können Sie während der Fachschule durch ein Praktikum sammeln
Rechtsgrundlage(n)
- Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der KMK vom 07.11.2022 i. d. F vom 17.06.2021)
- Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung (Beschluss der KMK vom 06.03.2009)
- § 9 Schulgesetz Sachsen-Anhalt (SchulG LSA)
- Verordnung über Berufsbildende Schulen, 7. Änderung vom 27. Juli 2021
- Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über Berufsbildende Schulen RdErl. des MK vom 11.7.2015 – 22-80006
- Verwaltungsverfahren zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an den berufsbildenden Schulen
Verfahrensablauf
- Schulstandort auswählen
- Aufnahmeformular von der Homepage der Schule herunterladen oder im Schulsekretariat vor Ort in Papierform abholen
- Ausgefülltes Aufnahmeformular und notwendige Unterlagen entsprechend der Schulvorgaben bei der Schule einreichen
- Nach erfolgtem Auswahl und Klassenbildungsprozess der Schule erhalten Sie eine Mitteilung der Schule
Fristen
- Bewerbungsschluss ist der 15.03. eines Jahres
- Schulen können einen früheren Termin für den Bewerbungsschluss bestimmen
- Spätere Bewerbungen können im Rahmen freier Kapazitäten berücksichtigt werden
Kosten
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können Aufstiegs-BAföG beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.05.2022
Stichwörter
Berufsbildende Schulen, Weiterbildung, DQR-Niveau 6, Schule in freier Trägerschaft, Privatschule, Berufliche Bildung