Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

    Nutzungsrecht für eine Grabstätte übertragen

    Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nautzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land - Fachdienst Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 12

    39524 Schönhausen (Elbe)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Fontanestraße/Wartehalle
      Linie:
      • Bus: Linie 592 (Havelberg-Stendal)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mntag 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mitwoch geschlossen Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Eine Terminvereinbarung wird empfohlen

    Kontakt

    Fax: 039323 840-30

    Telefon Festnetz: 039323 840-0

    E-Mail: amt@elbe-havel-land.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Mitgliedsgemeinden: Wust-Fischbeck, Schönhausen (Elbe), Kamern, Klietz, Sandau (Elbe), Schollene

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2022

    Stichwörter

    Grabstelle, Grabnutzungsrecht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English