Nutzungsrecht für eine Grabstätte übertragen
Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nautzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land - Fachdienst Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag  9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Eine Terminvereinbarung wird empfohlen
Weitere Informationen
Mitgliedsgemeinden: Wust-Fischbeck, Schönhausen (Elbe), Kamern, Klietz, Sandau (Elbe), Schollene
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Grabnutzungsrecht, Grabstelle