Nutzungsrecht für eine Grabstätte übertragen
Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nautzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Friedhofsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Rathaus Alsleben (Saale)
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Platz der Freundschaft 1
39439 Güsten
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: geschlossen
Kontaktperson
Fachbereich Bürgerservice
Telefon Festnetz: +49 34692 283-331
Fachbereich Bürgerservice
Telefon Festnetz: +49 34692 283-333
Internet
Formulare
Antrag auf Übertragung des Grabnutzungsrechtes
Stichwörter
friedhof, einebnung, grabstätte, beisetzung, trauerfeier, bestattung
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Grabstelle, Grabnutzungsrecht