Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

    Nutzungsrecht für eine Grabstätte übertragen

    Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nautzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Querfurt - Tiefbau, Friedhofsverwaltung

    Adresse

    Lieferanschrift

    Markt 9

    06268 Querfurt

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Vor dem Rathaus
      Anzahl: 10  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Markt
      Linie:
      • Bus: Stadtlinie

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Das Bauamt ist nicht barrierfrei zu erreichen. Geheingeschränkte Personen melden sich bitte zuvor telefonisch an.

    Kontakt

    Fax: 034771 60152

    Telefon Festnetz: 034771 60164

    Telefon Festnetz: 034771 60168

    E-Mail: Friedhofsverwaltung@querfurt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Bauamt ist nicht barrierefrei erreichbar. Gehbeeinträchtigte Personen melden sich bitte vorab telefonisch an.

    Version

    Technisch geändert am 15.05.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2022

    Stichwörter

    Grabnutzungsrecht, Grabstelle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English