Nutzungsrecht für eine Grabstätte übertragen
Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nautzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Querfurt - Tiefbau, Friedhofsverwaltung
Adresse
Lieferanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 10 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Markt
Linie:- Bus: Stadtlinie
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Das Bauamt ist nicht barrierfrei zu erreichen. Geheingeschränkte Personen melden sich bitte zuvor telefonisch an.
Kontakt
Fax: 034771 60152
Telefon Festnetz: 034771 60164
Telefon Festnetz: 034771 60168
E-Mail: Friedhofsverwaltung@querfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Das Bauamt ist nicht barrierefrei erreichbar. Gehbeeinträchtigte Personen melden sich bitte vorab telefonisch an.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Grabnutzungsrecht, Grabstelle