Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

    Nutzungsrecht für eine Grabstätte übertragen

    Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nautzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land - Friedhofsverwaltung / Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Pfarrstraße 8

    06317 Röblingen am See

    Parkplätze

    • Parkplatz: Vor dem Gemeindegebäude (Parkscheibe)
      Anzahl: 12  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Vor dem Gemeindegebäude (Parkscheibe)
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Röblingen am See, Bahnhof
      Linien:
      • Bus: 1
      • Regionalbahn: Halle - Nordhausen
    • Haltestelle: Röblingen am See, Pfarrstr.
      Linie:
      • Bus: 1

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2022

    Stichwörter

    Grabnutzungsrecht, Grabstelle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English