Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung
Nutzungsrecht für eine Grabstätte übertragen
Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nautzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land - Friedhofsverwaltung / Kultur
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Vor dem Gemeindegebäude (Parkscheibe)
Anzahl: 12 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Vor dem Gemeindegebäude (Parkscheibe)
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Röblingen am See, Bahnhof
Linien:- Bus: 1
- Regionalbahn: Halle - Nordhausen
- Haltestelle: Röblingen am See, Pfarrstr.
Linie:- Bus: 1
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontaktperson
Frau Pia Neumann (Sachbearbeiterin)
Fax: +49 34774 444-50
Telefon Festnetz: +46 34744 444-33
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Grabnutzungsrecht, Grabstelle