Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

    Nutzungsrecht für eine Grabstätte übertragen

    Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nautzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Hettstedt - SB Friedhöfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1-3

    06333 Hettstedt

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Marktplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Marktplatz (mit Parkscheibe für 1 Stunde)
      Anzahl: 7  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Mühlgartenstraße
      Anzahl: 50  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Kreuzung Elisenhöhe/Hohe Straße
      Anzahl: 15  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Rathausstraße
      Anzahl: 20  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hettstedt, Busbahnhof (Vöhringer Platz)
      Linie:
      • Bus: Bitte informieren Sie sich über www.vgs-suedharzlinie.de

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1251

    06323 Hettstedt

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 8:30 - 18:00 Uhr Mittwoch: 8:30 - 13:00 Uhr Donnerstag: 8:30 - 16:00 Uhr Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03476 800-159(Friedhof direkt)

    Fax: 03476 801-165

    E-Mail: friedhof@hettstedt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2022

    Stichwörter

    Grabnutzungsrecht, Grabstelle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English