Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

    Nutzungsrecht für eine Grabstätte übertragen

    Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nautzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Arnstein - Standesamt / Friedhöfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Eislebener Chaussee 2

    06456 Quenstedt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Neben dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 14  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Quenstedt
      Linie:
      • Bus: 405, 409, 421

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 03473 9622-28

    Telefon Festnetz: 03473 9622-163

    E-Mail: post@arnstein-harz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2022

    Stichwörter

    Grabnutzungsrecht, Grabstelle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English