Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung
Nutzungsrecht für eine Grabstätte übertragen
Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nautzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Sachgebiet Friedhofsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:30 Uhr Freitag nach Vereinbarung Sonnabend geschlossen Sonntag geschlossen
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Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Grabstelle, Grabnutzungsrecht