Nutzungsrecht für eine Grabstätte übertragen
Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nautzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Friedhof und Sicherheit
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Rathaus Brehna und Rathaus Sandersdorf-Brehna sowie Stadtarchiv Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: friedhof@sandersdorf-brehna.de
E-Mail: kathleen.deutschbein@sandersdorf-brehna.de
Telefon Festnetz: +49 3493 801-562
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Grabstelle, Grabnutzungsrecht