Kulturförderung der Kommune beantragen
Sie möchten ein kulturelles oder künsterisches Projekt umsetzen, aber Ihnen fehlen die finanziellen Mittel? Einige Kommunen unterstützen kulturelle Projekte.
Beschreibung
Einige Kommunen fördern kulturelle und künstlerische Projekte. Diese Projekte sollen die Kultur und Kunst in der Kommune erhalten und stärken.
Hinweise für Halle (Saale): Kulturförderung, Gewährung von Zuwendungen
Die Stadt Halle (Saale) gewährt Zuwendungen für kulturelle, künstlerische und soziokulturelle Vorhaben mit hoher öffentlicher Ausstrahlung.
Zuwendungen können gewährt werden für Projekte, Maßnahmen und Initiativen in den Bereichen Musik, darstellende und bildende Kunst, Filmkunst, Literatur, Kinder- und Jugendkultur, Soziokultur, Traditions- und Heimatpflege.
Ansprechpartner
Team Finanzen und Fördermittel (FB Kultur)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 2213009
Kontaktperson
Frau Jutta Schmitz (Sachbearbeiterin Fördermittel)
Formulare
Datenschutzhinweis im Zusammenhang mit der Kulturförderung
Leitfaden zum Antrag auf Kulturförderung
Merkblatt zur Kulturförderrichtlinie
Antrag über Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der freien Kulturarbeit
Kosten- und Finanzierungsplan zum Antrag über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der freien Kulturarbeit
Verwendungsnachweis
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Halle (Saale): Kulturförderung, Gewährung von Zuwendungen
- Antragsformular mit Anlage
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Gemeinnützige Vereine haben die Eintragung ins Vereinsregister nachzuweisen sowie die Satzung und einen gültigen Freistellungsbescheid von der Körperschaftssteuer vorzulegen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Halle (Saale): Kulturförderung, Gewährung von Zuwendungen
Verfahrensablauf
Hinweise für Halle (Saale): Kulturförderung, Gewährung von Zuwendungen
Antragstellung schriftlich, jeweils für das Folgejahr bis zum 30.09.
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Halle (Saale): Kulturförderung, Gewährung von Zuwendungen
Das Antragsformular kann auch per Mail oder telefonisch im Fachbereich Kultur unter der 0345 221-3009 abgefordert werden.
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Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt