Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt. 

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    SG Naturschutz, Wald-/Forstaufsicht

    Aktuelles

    Die untere Naturschutzbehörde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Vorschriften des Rechtes des Naturschutzes und der Landschaftspflege eingehalten werden. Sie ist verpflichtet, die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen und Anordnungen zur Durchführung dieser Vorschriften und zur Abwehr von Gefahren für Natur und Landschaft zu treffen. Sind Teile von Natur und Landschaft rechtswidrig zerstört, beschädigt oder verändert worden, ordnet die Naturschutzbehörde die im Gesetz dafür vorgesehenen Maßnahmen an. Maßgebliche Handlungsgrundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit dem Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt und die auf dieser Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen und Richtlinien.

    Beschreibung

    Die wichtigsten Aufgabenbereiche der Unteren Naturschutzbehörde sind: 

    • Landschaftsrahmenplanung
    • Biotopverbundplanung
    • Eingriffsgenehmigung 
    • Bodenabbau 
    • Unterschutzstellung von Landschaftsschutzgebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen, Naturdenkmalen
    • Führung Naturschutzverzeichnis, Naturschutzregister 
    • Ökokonto
    • Gesetzlich geschützte Biotope
    • Natura 2000 
    • Vorkaufsrecht 
    • Entschädigungen für Nutzungsbeschränkungen, Härteausgleich 
    • Allgemeiner und besonderer Artenschutz
    • Tiergehege und Zoos 
    • Erlaubnisse, Ausnahmen und Befreiungen von den Regelungen der Naturschutzgesetze und der aus dieser Grundlage erlassenen Verordnungen im Einzelfall
    • Kontrollen in den Schutzgebieten
    • Praktische Arten-, Biotopschutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
    • Ordnungsbehördliche Maßnahmen 
    • Naturschutzbeirat 
    • Naturschutzbeauftragte
    • Feld- und Forstordnung
    • Umweltinformation, Informationszugang

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 9

    06217 Merseburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 09:00 – 12:00 Uhr Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr Fr: 09:00 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: naturschutz@saalekreis.de

    Telefon Festnetz: 03461 40-1423

    Fax: 03461 40-1902

    Stichwörter

    Naturschutz, Landschaftspflege, Untere Naturschutzbehörde

    Version

    Technisch erstellt am 23.01.2007 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 27.05.2024 (von: Webservice, brain-GeoCMS)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 11.05.2022 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 03.11.2023 (von: Bethge, Vanessa)

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung, Schnitt, Fällen, Bäume, Artenschutz, Landschaftsbestandteil, Baum, Naturschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)