Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt. 

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Naturschutz und Forsten

    Beschreibung

    Aufgaben des Sachgebietes Naturschutz und Forsten

    • Artenschutz
      • Genehmigungen nach allgemeinem Artenschutz
      • Genehmigungen nach besonderem Artenschutz
      • Halter und Züchter besonders geschützter Arten/ CITES
      • Zoos/ Tiergehege
      • nichtheimische, gebietsfremde und invasive Arten
    • Bergbau - Bodenabbau
      • Bergbau nach Bergrecht
      • Bodenabbau nach Naturschutzrecht
    • Biotopschutz nach Bundes- und Landesnaturschutzgesetz
      • Eigentümerbenachrichtigung über gesetzlich geschützte Biotope
      • Ausnahmen und Befreiungen
    • Eingriffsregelung
      • Naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigungen in eigener Zuständigkeit
      • Naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigungen in Beteiligungsverfahren
      • Kompensationsverzeichnis
      • Ökokonto
    • Förderung
      • Agrarumweltmaßnahmen
      • Naturschutz-Fördermittel
    • Forst
      • Forstaufsicht, Kontrolle der Wiederaufforstungspflicht
      • Genehmigung von Erstaufforstungen
      • Genehmigung von Waldumwandlungen
      • Genehmigung zum Neu- und Ausbau von Waldwegen sowie deren Befahrung
      • Genehmigung von genehmigungspflichtigen Kahlhieben
      • Genehmigung öffentlicher Veranstaltungen im Wald
      • Kontrolle der Ernte von forstlichem Vermehrungsgut
      • Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange
      • Beratung privater Waldbesitzer
      • Anordnungen zum Schutz des Waldes
      • Führung des Waldverzeichnisses, Feststellung der Waldeigenschaft
      • Tätigkeit im Forstausschuss
    • Landschaftspflege
    • Landschaftsplanung
      • Landschaftsprogramm
      • Landschaftsrahmenplan
      • Landschaftspläne
    • Schutzgebiete/ -objekte 
      • Biosphärenreservate
      • Naturpark
      • FFH-Gebiete
      • EU-Vogelschutzgebiete
      • Allgemeinverfügung zur nationalrechtlichen Sicherung
      • Naturschutzgebiete
      • Landschaftsschutzgebiete
      • Geschützte Landschaftsbestandteile, incl. Gehölzschutzverordnung
      • Flächennaturdenkmale
      • Flächenhafte Naturdenkmale
      • Naturdenkmale
      • Geschützte Parkanlagen
      • Alleen und einseitige Baumreihen nach Landesnaturschutzgesetz
      • Biotopverbund
      • Natura 2000, Cross Compliance
      • Naturschutzverzeichnis

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 53

    39331 Haldensleben

    Hausanschrift

    Triftstraße 9-10

    39387 Oschersleben (Bode)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3904 7240-4146

    Fax: +49 3904 7240-56100

    E-Mail: naturschutz-forsten@landkreis-boerde.de

    Kontaktperson

    • Frau Ulrike Kausche (komm. Sachgebietsleiterin)

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Börde

    Empfänger: Landkreis Börde

    IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

    BIC: NOLADE21HDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2023

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung, Landschaftsbestandteil, Artenschutz, Schnitt, Bäume, Fällen, Baum, Naturschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprachbezeichnung nativ: English