Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt. 

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Team Untere Naturschutzbehörde

    Beschreibung

    Gehört zu: Abteilung Umweltrechtlicher Vollzug > Fachbereich Umwelt > Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt

    Leitung: Ronald Hirtz

    Aufgaben:

    • Überwachung von Bautätigkeiten im Rahmen des Landschaftsschutzes,
    • Durchsetzung der Bundesartenschutzverordnung,
    • Antragsbearbeitung im Rahmen der Baumschutzverordnung,
    • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

    Adresse

    Hausanschrift

    Neustädter Passage 18

    06122 Halle (Saale)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: nach Vereinbarung Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi: nach Vereinbarung Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Fr: nach Vereinbarung Sa: geschlossen So: geschlossen Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2214674

    Fax: +49 345 2214667

    Formulare

    Antrag auf Fällung, Kronen-Rückschnitt, Wurzeleingriff oder Umpflanzung

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2018

    Technisch geändert am 16.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Halle (Saale): Baumfällgenehmigung

    • ausgefülltes Formular "Antrag auf Baumfällung" siehe unten unter dem Punkt Formulare
    • Skizze mit Baumstandort, Beweisfoto
    • bei einer Baumaßnahme zusätzlich Angaben zur Maßnahme, Lageplan, Baubeschreibung
      (Baugenehmigung)
    • gegebenenfalls Vollmacht vom Grundstückseigentümer 
    • ausgefülltes Formular "Antrag auf Baumfällung" siehe unten unter dem Punkt Formulare
    • Skizze mit Baumstandort, Beweisfoto
    • bei einer Baumaßnahme zusätzlich Angaben zur Maßnahme, Lageplan, Baubeschreibung
      (Baugenehmigung)
    • gegebenenfalls Vollmacht vom Grundstückseigentümer 

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Halle (Saale): Baumfällgenehmigung

    entsprechend der zu bearbeitenden Antragsmenge

    entsprechend der zu bearbeitenden Antragsmenge

    Kosten

    Hinweise für Halle (Saale): Baumfällgenehmigung

    nach Aufwand

    nach Aufwand

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Halle (Saale): Baumfällgenehmigung

    • es erfolgt eine Anhörung zu entsprechenden Ersatzmaßnahmen
    • festgelegte Ersatzmaßnahmen sind innerhalb der angegebenen Frist mit einem Lageplan anzuzeigen 
    • es erfolgt eine Anhörung zu entsprechenden Ersatzmaßnahmen
    • festgelegte Ersatzmaßnahmen sind innerhalb der angegebenen Frist mit einem Lageplan anzuzeigen 

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 11.05.2022

    Technisch geändert am 03.11.2023

    Stichwörter

    Artenschutz, Baum, Schnitt, Bäume, Landschaftsbestandteil, Naturschutz, Fällen, Ausnahmegenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020