Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Team Untere Naturschutzbehörde
Beschreibung
Gehört zu: Abteilung Umweltrechtlicher Vollzug > Fachbereich Umwelt > Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt
Leitung: Ronald Hirtz
Aufgaben:
- Überwachung von Bautätigkeiten im Rahmen des Landschaftsschutzes,
- Durchsetzung der Bundesartenschutzverordnung,
- Antragsbearbeitung im Rahmen der Baumschutzverordnung,
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: nach Vereinbarung Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi: nach Vereinbarung Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Fr: nach Vereinbarung Sa: geschlossen So: geschlossen Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 2214674
Fax: +49 345 2214667
Formulare
Antrag auf Fällung, Kronen-Rückschnitt, Wurzeleingriff oder Umpflanzung
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Halle (Saale): Baumfällgenehmigung
- ausgefülltes Formular "Antrag auf Baumfällung" siehe unten unter dem Punkt Formulare
- Skizze mit Baumstandort, Beweisfoto
- bei einer Baumaßnahme zusätzlich Angaben zur Maßnahme, Lageplan, Baubeschreibung
(Baugenehmigung) - gegebenenfalls Vollmacht vom Grundstückseigentümer
- ausgefülltes Formular "Antrag auf Baumfällung" siehe unten unter dem Punkt Formulare
- Skizze mit Baumstandort, Beweisfoto
- bei einer Baumaßnahme zusätzlich Angaben zur Maßnahme, Lageplan, Baubeschreibung
(Baugenehmigung) - gegebenenfalls Vollmacht vom Grundstückseigentümer
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Halle (Saale): Baumfällgenehmigung
entsprechend der zu bearbeitenden Antragsmenge
entsprechend der zu bearbeitenden Antragsmenge
Kosten
Hinweise für Halle (Saale): Baumfällgenehmigung
nach Aufwand
nach Aufwand
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Halle (Saale): Baumfällgenehmigung
- es erfolgt eine Anhörung zu entsprechenden Ersatzmaßnahmen
- festgelegte Ersatzmaßnahmen sind innerhalb der angegebenen Frist mit einem Lageplan anzuzeigen
- es erfolgt eine Anhörung zu entsprechenden Ersatzmaßnahmen
- festgelegte Ersatzmaßnahmen sind innerhalb der angegebenen Frist mit einem Lageplan anzuzeigen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022
Stichwörter
Artenschutz, Baum, Schnitt, Bäume, Landschaftsbestandteil, Naturschutz, Fällen, Ausnahmegenehmigung