Befreiung von der KiTa-Gebühr beantragen
Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Befreiung von den KiTa-Kosten in Frage kommt.
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Gebühr für Kindertageseinrichtungen Befreiung
Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Befreiung von den KiTa-Kosten in Frage kommt.
Beschreibung
Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.
Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Jugendamt.
Ansprechpartner
Landkreis Stendal - Wirtschaftliche Jugendhilfe / Bundeselterngeld
Adresse
Postanschrift
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Postanschrift
Postfach 10 14 55
39554 Stendal
Hausanschrift
Tangermünder Tor
Bus: Tangermünder Tor
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die  Kontakt-Seite   aufrufen.
Kontakt
E-Mail: jugendamt@landkreis-stendal.de
Fax: +49 3931 60-7212
Formulare
Antrag auf Übernahme des Kostenbeitrages für eine Tageseinrichtung oder Tagespflegestelle (mit Merkblatt)
Dem Antrag auf Übernahme oder Erlass der Kita-Gebühr sind ein Merkblatt (2 Seiten) und ein Dokument zur Information und Beratung beigefügt.
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022
Stichwörter
Dispens KiTa-Kosten, Befreiung KiTa-Kosten, Entbindung KiTa-Kosten, Erlass KiTa-Kosten