Befreiung von der KiTa-Gebühr beantragen
Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Befreiung von den KiTa-Kosten in Frage kommt.
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Gebühr für Kindertageseinrichtungen Befreiung
Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Befreiung von den KiTa-Kosten in Frage kommt.
Beschreibung
Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.
Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Jugendamt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Nienburg (Saale) - Kita, Schulen, Jugendarbeit, Spielplätze
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: hinter dem Rathaus (Johannistraße)
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Nienburg (Saale), Bahnhof
Regionalbahn: Calbe (Saale) - Nienburg (Saale) - Bernburg (Saale)
Nienburg (Saale), Markt
Bus: 503
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
nur Rathaus (Marktplatz 1)
Zugang zum Fahrstuhl von Johannistraße aus
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag geschlossen
Kontakt
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, Girocard, Überweisung, Bargeldzahlung
Bankverbindung
Stadt Nienburg (Saale)
Empfänger: Stadt Nienburg (Saale)
IBAN: DE26 8005 5500 0200 0080 48
BIC: NOLADE21SES
Bankinstitut: Salzlandsparkasse
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022
Stichwörter
Dispens KiTa-Kosten, Befreiung KiTa-Kosten, Entbindung KiTa-Kosten, Erlass KiTa-Kosten