Gebühr für Kindertageseinrichtungen Befreiung

    Befreiung von der KiTa-Gebühr beantragen

    Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Befreiung von den KiTa-Kosten in Frage kommt.

    Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Befreiung von den KiTa-Kosten in Frage kommt.

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Gebühr für Kindertageseinrichtungen Befreiung

    Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Befreiung von den KiTa-Kosten in Frage kommt.

    Beschreibung

    Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.

    Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen. 
    Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

    Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Befreiung von der KiTa-Gebühr beantragen

    Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.             

    Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen. 

    Einen Antrag auf Befreiung von den Kitakostenbeiträgen stellen Sie beim Sachgebiet Elterngeld/ Kitakostenbefreiung des Landkreises Harz. (siehe „An wen muss ich mich wenden?“)

    Zur Beantragung einer Ermäßigung (z. B. bei Geschwistern) des Kitakostenbeitrages wenden Sie sich an den Träger der Kindertageseinrichtung.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Jugendamt.

    Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Befreiung von der KiTa-Gebühr beantragen

    Nachname des Kindes beginnt mit: A, S, V Telefonnummer: 03941 5970-2130, Raum: 515 E-Mail: kita1@kreis-hz.de

    Nachname des Kindes beginnt mit: B, F, J, N, P Telefonnummer: 03941 5970 2125, Raum: 515 E-Mail: kita3@kreis-hz.de

    Nachname des Kindes beginnt mit: C, E, G, I, L, M, O, Q, U, Telefonnummer: 03941 5970-2135, Raum: 514 E-Mail: kita2@kreis-hz.de

    Nachname des Kindes beginnt mit: D, R, W-Z, Telefonnummer: 03941 5970-2129, Raum: 514 E-Mail: kita1@kreis-hz.de

    Nachname des Kindes beginnt mit: H, K, T, Telefonnummer: 03941 5970-2107, Raum: 506 E-Mail: kita2@kreis-hz.de

    Ansprechpartner

    Landkreis Harz - Sachgebiet Kita

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwanebecker Straße 14

    38820 Halberstadt

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03941 5970-2144

    Fax: 03941 5970-2102

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2008

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    Landkreis Harz - Sachgebiet Elterngeld/Kitakostenbeitragsbefreiung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurtsstraße 13

    38855 Wernigerode

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 42

    38820 Halberstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Freitag: geschlossen

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2008

    Technisch geändert am 17.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
    • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Befreiung von der KiTa-Gebühr beantragen

    Wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter. (siehe "An wen muss ich mich wenden?")

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 13.04.2022

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Dispens KiTa-Kosten, Befreiung KiTa-Kosten, Erlass KiTa-Kosten, Entbindung KiTa-Kosten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020