Befreiung von der KiTa-Gebühr beantragen
Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Befreiung von den KiTa-Kosten in Frage kommt.
Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Befreiung von den KiTa-Kosten in Frage kommt.
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Gebühr für Kindertageseinrichtungen Befreiung
Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Befreiung von den KiTa-Kosten in Frage kommt.
Beschreibung
Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.
Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.
Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Befreiung von der KiTa-Gebühr beantragen
Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.
Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.
Einen Antrag auf Befreiung von den Kitakostenbeiträgen stellen Sie beim Sachgebiet Elterngeld/ Kitakostenbefreiung des Landkreises Harz. (siehe „An wen muss ich mich wenden?“)
Zur Beantragung einer Ermäßigung (z. B. bei Geschwistern) des Kitakostenbeitrages wenden Sie sich an den Träger der Kindertageseinrichtung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Jugendamt.
Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Befreiung von der KiTa-Gebühr beantragen
Nachname des Kindes beginnt mit: A, S, V Telefonnummer: 03941 5970-2130, Raum: 515 E-Mail: kita1@kreis-hz.de
Nachname des Kindes beginnt mit: B, F, J, N, P Telefonnummer: 03941 5970 2125, Raum: 515 E-Mail: kita3@kreis-hz.de
Nachname des Kindes beginnt mit: C, E, G, I, L, M, O, Q, U, Telefonnummer: 03941 5970-2135, Raum: 514 E-Mail: kita2@kreis-hz.de
Nachname des Kindes beginnt mit: D, R, W-Z, Telefonnummer: 03941 5970-2129, Raum: 514 E-Mail: kita1@kreis-hz.de
Nachname des Kindes beginnt mit: H, K, T, Telefonnummer: 03941 5970-2107, Raum: 506 E-Mail: kita2@kreis-hz.de
Ansprechpartner
Landkreis Harz - Sachgebiet Kita
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Freitag: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 03941 5970-2144
Fax: 03941 5970-2102
Landkreis Harz - Sachgebiet Elterngeld/Kitakostenbeitragsbefreiung
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Freitag: geschlossen
Formulare
Hinweisblatt_2023.pdf
Erstantrag_2023_beschreibbar
Folgeantrag_2023_beschreibbar
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Befreiung von der KiTa-Gebühr beantragen
Wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter. (siehe "An wen muss ich mich wenden?")
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022
Stichwörter
Dispens KiTa-Kosten, Befreiung KiTa-Kosten, Erlass KiTa-Kosten, Entbindung KiTa-Kosten