Zulassung zur Erweiterungs-/ Ergänzungsprüfung für Lehrämter beantragen
Wenn Sie eine Erweiterungs- oder Ergänzungsprüfung für ein Lehramt ablegen wollen, müssen Sie die Zulassung beim Landesprüfungsamt für Lehrämter beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Erweiterungs- oder Ergänzungsprüfung für ein Lehramt ablegen wollen, müssen Sie die Zulassung beim Landesprüfungsamt für Lehrämter beantragen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Landesprüfungsamt für Lehrämter (LPA).
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag auf Zulassung zur Erweiterungs bzw. Ergänzungsprüfung
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Sie haben ein Lehramtsstudium an der MartinLuther-Universität Halle, der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle oder der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik absolviert und
- Sie haben die Erste Staatsprüfung erfolgreich bestanden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Keine.
Verfahrensablauf
- Sie füllen den „Antrag auf Zulassung zur Erweiterungsprüfung“ bzw. den „Antrag auf Zulassung zur Ergänzungsprüfung“ aus.
- Sie reichen den Antrag fristgemäß beim Landesprüfungsamt für Lehrämter (LPA) ein.
- Bevor Sie den Antrag einreichen, sollten Sie prüfen, ob Sie zum Zeitpunkt der Zulassung die erforderlichen Leistungspunkte für das Fach nachweisen können.
Fristen
Das Landesprüfungsamt veröffentlicht die Fristen auf der eigenen Internetseite.
Kosten
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
Dieser Antrag ist zunächst eine Absichtserklärung und wird nur intern bearbeitet. Die eigentliche Zulassung erfolgt, wenn Sie zu den genannten Terminen persönlich erscheinen und die geforderten Unterlagen (aktuelle Immatrikulationsbescheinigung) einreichen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung am 11.04.2022
Stichwörter
Ergänzungsprüfung, Erweiterungsprüfung, Erste Staatsprüfungen für Lehrämter